In einem Miethaus mit mehreren Parteien ist innerhalb kurzer Zeit da dritte Mal die Abwasserleitung verstopft. Da die im EG gelegene Gaststätte einen eigenen Strang hat und erst im Keller in das allgemeine Fallrohr eingespeist wird, kann man ganz klar feststellen, daß die Verstopfung in dem Bereich der Gaststätte (Gäste-WC) ist. Auch der Inhalt (Binden, OBs, Papier-Handtücher) lässt darauf schliessen.
Nach einem gewissen Zeitraum drückt es das Abwasser dann nach oben in die Küche der Gaststätte und in Teile des Kellers.
Wer ist in so einem Fall für den Schaden (Beseitigung der Verstopfung) haftbar ? Eigentlich könnte man ja meinen, der Pächter der Gaststätte, da ja die Verstopfung eindeutig in seinem Bereich liegt. Dessen Versicherung jedoch lehnt eine Regulierung ab, da der Pächter selbst ja keinen Fehler gemacht habe, sondern evtl. ein Gast, wofür der Pächter ja nichts könne.
Ein Konstruktionsfehler bzw. ein Fehler in den Abwasserrohren wird übrigens ausgeschlossen, die Rohre sind definitiv durch Unmengen Unrat verstopft.
Danke für Hilfe oder Anregungen.
Grüße Pat