Haftung als Beifahrer?

Liebe Ratgeber,

bitte helft mir folgende Sachlage zu klären:

Person A ist Fahrer eines Rollstuhlbusses und verursacht beim rechts Abbiegen einen Schaden am Fahrzeug.
Person B ist Beifahrer und hat die Auflage der Firma, lediglich beim rückwärts Einparken zu lotsen.
Nun erteilt die Firma sowohl dem Fahrer als auch dem Beifahrer eine Abmahnung.
Frage: Haftet nicht lediglich der Fahrer für den Schaden und ist der Beifahrer verpflichtet, sozusagen „immer mitzufahren“ , d.h. ständig mit auf den Verkehr zu achten oder ist es alleine die Sache des Fahrers?

Vielen lieben Dank für eure Mühe!

Liebe Grüße

Sandy

Hallo,

Person A ist Fahrer eines Rollstuhlbusses und verursacht beim
rechts Abbiegen einen Schaden am Fahrzeug.
Person B ist Beifahrer und hat die Auflage der Firma,
lediglich beim rückwärts Einparken zu lotsen.

Hier ist die Frage: Ist dies wirklich seine einzige Aufgabe? Ist das Mitfahren bezahlte Arbeitszeit und gibt es vielleicht irgendwo eine Klausel die dem Beifahrer vorschreibt den Fahrer auch sonst zu unterstützen?

Nun erteilt die Firma sowohl dem Fahrer als auch dem Beifahrer
eine Abmahnung.
Frage: Haftet nicht lediglich der Fahrer für den Schaden und
ist der Beifahrer verpflichtet, sozusagen „immer mitzufahren“
, d.h. ständig mit auf den Verkehr zu achten oder ist es
alleine die Sache des Fahrers?

Normalerweise ist es so, dass der Führer eines Kfz alleine für sein Handeln verantwortlich ist. Wenn der Beifahrer eine Gefahrensituation sieht und den Fahrer darauf hinweist, dann ist das sehr löblich (ich selbst habe damit schon ein paar Unfälle verhindert), aber es kann ihm mMn kein Strick daraus gedreht werden wenn er nicht aufpasst, schläft oder auch Zeitung liest.
Wie oben schon geschrieben ist die Frage ob der Arbeitgeber hier derartiges untersagt hat.
Vielleicht ist er auch der Ansicht, dass der Beifahrer während seiner Arbeitszeit nicht zu schlafen / unaufmerksam zu sein hat.
Ich kann es mir aber nur schwer vorstellen, sonst müssten ja zB Bauarbeiter, die auf Montage fahren auch alle hellwach sein und den Fahrer unterstützen. Dass das nicht so ist, ist bekannt und auch verständlich.
Grüße
-Thunderbird-

Hallo,

nein…ein Beifahrer haftet nicht für Fahrfehler des Fahrers…die Verantwortung für das Fahrzeug liegt immer beim Fahrer…so sieht es aus Straßenverkehrsrechtlicher Sicht aus.

Bei Behinderten/Krankentransporten wäre jedoch auch die
Arbeitsrechtliche Seite zu beachten…gibt es

-Dienstanweisungen
-Allgemeine Anweisungen

im Arbeitsvertrag bzw. als schriftliche Weisungen ???

Wie genau ist dort die Tätigkeit als „Beifahrer“ definiert ???