Hallo,
kennt Ihr Euch mit der Vertragsausgestaltung bei Finanzdienstleistern aus - oder mit den gesetzl. Bestimmungen des Handelsvertreters?
Als Handelsvertreter übernimmt man sicher die Haftung für Beratungs- oder Abwicklungsfehler, durch die einem Kunden ein Schaden entsteht. Wenn ja, ist dies auch in der sogenannten „behütetet Selbstständigkeit“ der Fall? Oder muss in diesem Fall das Unternehmen, speziell Finanzdienstleister wie z. B. MLP haften bzw. ist dies ein vertragliche Regelung?
Für den letzteren Fall: Wie sieht diese Regelung bei MLP aus?
Hat jedand Erfahrung damit? Ihr würdet mir sehr helfen.
papillonfou
kennt Ihr Euch mit der Vertragsausgestaltung bei
Finanzdienstleistern aus - oder mit den gesetzl. Bestimmungen
des Handelsvertreters?
Dann aber schnell anheuern, bevor die EU-Vermittler Richtlinie in Kraft tritt. Gewerbeerlaubnis beantragen, möglichst gleich nach $ 34c GewO (teuer, aber wahrscheinlich notwendig).
Als Handelsvertreter übernimmt man sicher die Haftung für
Beratungs- oder Abwicklungsfehler, durch die einem Kunden ein
Beratungsfehler : ja
Abwicklungsfehler: nein
Schaden entsteht. Wenn ja, ist dies auch in der sogenannten
„behütetet Selbstständigkeit“ der Fall?
definitiv: ja
Fall das Unternehmen, speziell Finanzdienstleister wie z. B.
MLP haften bzw. ist dies ein vertragliche Regelung?
Das Unternehmen haftet nicht generell für Dich. In vielen Fällen vielleicht, aber auf keinen Fall in allen Fällen. Auf jeden Fall ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Versicherungen könnten evt. notwendig sein.