Liebes Forum
eine Frage zur Haftung
Wenn Prokura erteilt wurde,diese aber nicht genutzt wurde,meine damit keine Verträge in der Firma unterschrieben.keine buchhalterischen Arbeiten gemacht usw. ist es trotzdem möglich das das Finanzamt einen in Haftung nehmen kann wenn die Firma zahlungsunfähig ist ?
Danke
Servus,
bedeutend für die Durchgriffshaftung ist nicht so sehr die Vertretungsberechtigung, sondern im wesentlichen die Beteiligung an der GmbH als Gesellschafter.
Wenn der Prokurist kein Gesellschafter ist, kann er wegen schlichtem „an die Wand Fahren“ der GmbH nicht in Anspruch genommen werden, solange er der GmbH nicht willkürlich die Mittel entzieht, die für die Befriedigung der Ansprüche des Fiskus benötigt worden wären und zur Verfügung gestanden haben.
Schöne Grüße
MM