Haftung als Sammelbesteller

Guten Tag! Mich interessiert, ob der Sammelbesteller eines Versandhauses auch für alles haftet, also auch für die evtl. Außenstände seiner Kunden. Wie wird das in deutschen Versandhäusern gehandhabt. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Guten Tag Herr/Frau Schenke,

Ihre Frage betrifft das Versandhandelsrecht und/oder eventuel sogar das HGB. Ich empfehle Ihnen, sich mit dieser Frage an die Mitgleider der Gruppe Versandhandel bei XING zu wenden. http://www.xing.com/group-4625.e332b8

Ein Herr R. Becker (RA) https://www.xing.com/profile/Rolf_Becker3;key=0.0 wird Ihnen diese Frage sicherlich kompetent und verbindlich beantworten könnnen.

Ich beantworte keine Rechtsfragen.

Hallo, nein der Sammelbesteller haftet nicht für die Außenstände. Ich führe selbst ein kleines Versandhaus und meine Sammelbesteller erhalten Provision für die vermittelten/gesammelten Aufträge.
mfg
G. Fox

Keine Ahnung! Aber eine Meinung:
Der Sammelbesteller bestellt und bezahlt. Der Handel mit den Freunden ist ein Weiterverkauf. Das Versandhaus hat nichts mit Deinen Freunden zu tun. Deine Freunde/Kunden haben die Außenstände bei Dir. Das ist mein Eindruck, den ich beim Lesen der OxxO Seiten bekommen habe.

Am besten wenden Sie sich an den Bundesverband des Versandhandels. Die können es konkret beantworten.

hallo.
ich glaube, da das konto ja über deinen namen läuft (du bestelltst ja für die anderen mit)geht auch die bezahlung über deinen namen. du musst also dafür sorgen, dass die anderen besteller dir das geld geben, bzw. die raten überweisen…
sonst hält man sich an dich…
mehr weiß ich darüber leider nicht!!
ciao, ciao…

haben Sie als Sammelbesteller die Namen Ihrer Kunden bei der Bestellung offen gelegt; oder haben Sie alles im eigenen Namen bestellt - sozusagen aus Gefälligkeit und um den SB-Rabatt zu erhalten?
Im 2. Falle sind Sie haftbar, da das Versandhaus ja nur von einem „Rabatt-Besteller“ ausgehen kann; in 1. Falle können Sie die Forderungen an Ihre Mitbesteller an das Versandhaus abtreten, das dann das Inkasso übernimmt

Guten Tag! Mich interessiert, ob der Sammelbesteller eines
Versandhauses auch für alles haftet, also auch für die evtl.
Außenstände seiner Kunden. Wie wird das in deutschen
Versandhäusern gehandhabt. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Ja, das ist leider so der Sammelbestellt bekommt ja die Ware und unterschreibt für die vereinamte Ware. Auf den Kartiekarten läst sich der Sammelbesteller ja mit Unterschrift quitieren das ensprechende Waren an den Mitbesteller weitergegeben wurde.
Sollte dies Übergabequittung versäumt worden sein, könne Sie nur auf das " gutwill " des Mitbestellers hoffen das alles gut geht. Sollte aber der Mitbesteller versterben wie wollen Sie die Warenweitergabe belegen das gibt Ärger mit den Erben. Fazit alle Waren die nicht belegt werden können, auch fehlende Gutschriften welche über Jahre verloren sein können stehen zu Buche.
Außerdem sind an den Mitbesteller ohne Kreditprüfung nur beschränke Eurobeträge autorisiert. ( Otto zbs. damals 2000 DM, heute ( ? ) kann ich nicht mehr sagen da ich nicht mher dort beschäftigt bin.

Fazit : Wenn es zu Fehlbeträgen kommt ist der Sammelbesteller immer der Dumme.

Gruss Harald

Guten Tag,

pauschal lässt sich das nicht beantworten, da es darauf ankommt, welche Art von Kauf getätigt wurde.

Kauf gegen Rechnung, Kauf gegen Rechnung gegen Raten, Lieferung an die Anschrift des Sammelbestellers, Lieferung an die Anschrift des Mitbestellers etc. etc., hier sind jeweils unerschiedliche Punkte zu beachten.

Ist der Mitbesteller dem Versender namentlich und per Anschrift bekannt, oder ist er anonym?
Auch kann der Versender ja in der Regel nicht nachprüfen, ob ein Mitbesteller nicht schon Zahlungen oder Teilzahungen an den Sammelbesteller geleistet hat. Das muss der SB dann schon nachweisen.
Normaler Weise haftet der Sammelbesteller, kann er diesen Nachweis jedoch führen, so kann er in den meisten Fällen seine Forderung an das Versandhaus abtreten. In seinen Vertragsunterlagen müssen sich entsprechende Hinweise finden.

Guten Tag! Mich interessiert, ob der Sammelbesteller eines
Versandhauses auch für alles haftet, also auch für die evtl.
Außenstände seiner Kunden. Wie wird das in deutschen
Versandhäusern gehandhabt. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Hallo, ein Sammelbesteller ist quasi der Bote zwischen Mitbesteller und Versender. In der entspr. AGB des Versenders sind seine Aufgaben definiert.
Für Außenstände von Mitbestellern haftet er nicht, vorausgesetzt die MBs existieren auch unter den gen. Anschriften und die Bestellungen sind nicht manipuliert. Zahlt der MB nicht fristgerecht, muß der SB die Forderungen an den Versender abtreten. Dieser wendet sich dann direkt wegen des Einzuges an den MB.
Grüße aus dem verregneten Mittelfranken.

Hallo, F. Schenke.

Solange er sich an die Geschäftsbedingungen des Versandhandels hält, ist er nicht haftbar.
Weder in Bezug auf die Ware noch im Bezug auf Zahlungsausfälle.
Wird man als Sammelbesteller tätig, sollte man sich daher unbedingt zuvor informieren.

Fordert das Unternehmen z.B. neue Kunden bei der Erstbestellung mit Adressdaten anzugeben, muss man dies auch tun. Lehnt das Versandhaus eine Belieferung des Kunden ab, und der Sammelbesteller setzt sich darüber hinweg, ist er bei Zahlungsausfall haftbar.
Falls der Grund dieser Frage ein bereits bestehender Streitfall ist, kann ich jedoch nur raten einen Anwalt zu konsultieren.
Freundliche Grüße

Hallo,

habe dazu leider keinen besonders weisen Rat.

Folgende Ideen gesitern mir aber durch den Kopf:
Bekommt der Sammelbesteller das Risiko nicht über Rabtte vergütet? Was steht in den Verträgen dazu?
Ich würde den Waren- und Geldfluss zur Sicherheit in allen Richtungen per Quittung/Beleg dokumentieren…

MFG

Guten Tag! Mich interessiert, ob der Sammelbesteller eines
Versandhauses auch für alles haftet, also auch für die evtl.
Außenstände seiner Kunden. Wie wird das in deutschen
Versandhäusern gehandhabt. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Das hängt davon ab, wie das in den Verträgen vereinbart ist. Zudem spielt es eine Rolle wer bestellt und wer bezahlt, wer steht auf der Rechnung etc.

Hier sollte man den individuellen Fall mit einem Rechtsanwalt besprechen.

MfG
Heiko Hilscher

Guten Tag,

Wie sieht es aber aus, wenn man als KUNDE über einen sammelbesteller etwas bestellt , auch jeden monat seine raten pünktlich zahlt ,dieser jedoch post von einem inkassobüro bekommt und der komplette betrag gefordert wird .der sammelbesteller dann eine schuldanerkenntnis fordert …obwohl laut kontoauszügen zu ersehen ist ,das pünktlich gezahlt wurde

Guten Tag,

Wie sieht es aber aus, wenn man als KUNDE über einen sammelbesteller etwas bestellt , auch jeden monat seine raten pünktlich zahlt ,dieser jedoch post von einem inkassobüro bekommt und der komplette betrag gefordert wird .der sammelbesteller dann eine schuldanerkenntnis fordert …obwohl laut kontoauszügen zu ersehen ist ,das pünktlich gezahlt wurde

Guten Tag,

Guten Tag! Mich interessiert, ob der Sammelbesteller eines
Versandhauses auch für alles haftet, also auch für die evtl.
Außenstände seiner Kunden. Wie wird das in deutschen
Versandhäusern gehandhabt. MvFG und vielen Dank im Voraus.

Guten Tag.
Hier wird sehr viel unwwahres geschrieben.
Sie müssen lediglich die Unterlagen, die Ihnen das Versandhaus bereitstellt ausfüllen und von Ihrem Kunden den Erhalt der Ware Quittieren Lassen.

Ist der Kunde dann Säumig, können Sie die Forderung an das Versandhaus abgeben. Das Versandhaus kümmeert sich um alles weitere. Wichtig ist, das Ihr Kunde Ihnen den Erhalt der Ware Quittiert(Unterschreibt), am besten auf der Bitbesteller karte, das dort die Daten Ihres Kunden eingetragen sind, und das Sie alles dokomentiert haben.

Ihnen als Sammelbesteller passiert dann nichts.