Nehmen wir an, jemand betreibt eine Vermittlung von
Selbstständigen und Arbeitnehmern
als Pfleger und Pflegehelfer an private Haushalte
gegen Provisionszahlung.
Würde dieser Vermittler einen selbstständigen Pfleger an einen privaten Haushalt vermitteln, der dort dann aber nicht wie vereinbart als Selbstständiger auf Rechnung, sondern schwarz arbeitet, könnte man den Vermittler wohl nicht dafür haftbar machen.
Würde dieser Vermittler aber einen nicht selbstständigen Pfleger, der als Haupttätigkeit angestellt arbeitet, an einen privaten Haushalt vermitteln, der dort dann aber nicht wie vereinbart auf 400 € - Basis vom Haushalt angestellt wird, sondern schwarz arbeitet, würde der Vermittler für diese Straftatbestände gegen Sozial- und Steuergesetze, die der Vermittelte begeht, in Regress genommen, habe ich gehört.
Stimmt das?
Kann sich der Vermittler irgendwie davor schützen?
ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber wofür soll der Vermittler haften?
Die korrekte Meldung eines AN bei den zuständigen Stellen ist die Sache des AG bzw. des AN selber. Diese Verpflichtung kann nicht an eine Dritte Person abgegeben werden.
Die einzige Verpflichtung, die eigentlich jeder Bürger hat, ist die, eine strafrechtliche Tat den entsprechenden Behörden zu melden.
Aber das wiederum setzt voraus, dass der Bürger entsprechend informiert ist.
Hier stellt sich dann wohl die Frage, wie hat der Vermittler davon erfahren? Wurde er explizit darüber vom AN oder AG informiert? Hat der wissende Vermittler eine Ermittlungsbeamten gegenüber eine Falschaussage gemacht, die rechtlich geahndet werden kann?
Sollte der Vermittler tatsächlich in Regress genommen werden können, könnte ich mir vorstellen, dass die sog. Personalagenturen und das AA demnächst ne Menge zu tun bekommen… Das würde teuer kommen…
Ich habe so etwas gelesen in einem Artikel von einer Agentur für Arbeit eine Landes von Deutschland, wo es um die Vermittlung von EU-Ausländern ging, z.B. Polen.