Haftung AN bei Lohnsteueraußenprüfung

Hallo,

im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wurde festgestellt, dass der Firmenwagen unzutreffend (vom AG) versteuert und verbeitragt wurde. Daraufhin wurde vom Lohnbüro eine Korrektur des betreffenden Jahres! vorgenommen und die entstandenen Sozialabgaben und Steuern vom AN einbehalten.
Inwieweit ist der AN hier mit ins Boot zu nehmen? Bei Sozialabgaben sind es max. 3 Monate, wenn es der AN nicht zu verantworten hat? Wie sieht es mit der Lohnsteuer aus?

Vielen Dank für eure Antworten.

Data

Nicht selbst erlebt, sondern vom Hörensagen. Deswegen kann ich auch leider keine genaueren Angaben machen, wie falsch der Firmenwagen abgerechnet wurde. Fakt ist, dass durch die Korrektur eine fette Einkommensteuernachzahlung entstanden ist.

Servus,

Anmeldungen von Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Schaumweinsteuer usw. stehen gem. § 168 AO Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich.

Damit ist die Möglichkeit einer Änderung gem. § 164 Abs 2 S 1 AO möglich, solange der Vorbehalt wirksam ist, also in der Regel bis zur Veranlagung zur ESt oder bis zur Festsetzungsverjährung vier Jahre nach Entstehung der Steuer, ggf. plus Anlaufhemmung.

Ob der Arbeitgeber in dieser Situation „offenes Lohnkonto im laufenden Kalenderjahr“ überhaupt die Möglichkeit hat, die Lohnsteuer auf seinen Deckel zu nehmen, was ja zur Vermeidung von Flurfunk-Meldungen „die Gehälter werden unordentlich abgerechnet“ auch bei sichtbaren Beträgen öfter mal die bessere Lösung ist, kann ich nicht sagen.

Schöne Grüße

MM

  • ach ja, noch vergessen:

kann durch diese Korrektur während des laufenden Jahres nur entstehen, wenn bei der Korrektur genauso weitergeschlampt wurde wie vorher schon bei der Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils - z.B. die Korrektur so in die Lohnkonten gezwungen worden ist, dass auf den Lohnsteuerbescheinigungen das ausgewiesene Steuerbrutto zwar angepasst wurde, aber der bescheinigte Lohnsteuereinbehalt vom tatsächlich vorgenommenen und bezahlten abweicht.

Oder fiele Dir ein Hakenschlag ein, mit dem man bei so einer Korrektur einen viel zu niedrigen LSt-Einbehalt erzeugen kann, wenn sie ordentlich durchgeführt wird?

Schöne Grüße

MM