Haftung Arbeitsunfall

Wer haftet bei Arbeitsunfall bei Verstoß gegen das Arbeitszeitschutzgesetz?
Wenn der AN häufig auf Montagen durchschnittlich 12 und mehr Std., teilweise auf gefährlichen Baustellen unter Zeitdruck im In- und Ausland eingesetzt wird.

Hallo,

die Haftung von Arbeitgebern gegenüber ihren Arbeitnehmern ist bei Arbeitsunfällen nur auf vorsätzliches Handeln begrenzt. Bei grob fahrlässigem Verschulden kann die BG allerdings die entstandenen Kosten vom Arbeitgeber zurückfordern.

Im übrigen hat auch der Arbeitnehmer durch sein Handeln dafür zu sorgen, dass ein Arbeitsunfall nicht eintritt.

Gruß Woko

Tach.

Ich versteh die Frage nicht vollständig: bei Unfall werden die Kosten erstmal durch die BG getragen.

Darüber hinaus ist es möglich, das straf- oder zivilrechtliche Fragen geklärt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalles wobei als möglich Ursache ein Gesetzesverstoß in Frage kommt, kann sich u.U. auch die Staatsanwaltschaft (je nach schwere) interessieren.

Sachschäden in Folge eines Arbeitsunfalles, die infolge zu „hoher“ Arbeitszeiten entstanden sind, sind wiederrum u.U. durch Versicherungen gedeckt- auch hier muss, wie mein Vorschreiber schon andeutete, geprüft werden, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorherrschte.

Im übrigen hat auch der Arbeitnehmer durch sein Handeln dafür
zu sorgen, dass ein Arbeitsunfall nicht eintritt.

Richtig - genaugenommen ist der Arbeitsnehmer durch das Arbeitsschutzgesetz sogar dazu verpflichtet. Wobei dies im Arbeitszeitgesetz nicht vorgesehen ist- demnach müsste der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine AN die notwendigen zeitlichen Rahmenbedingungen bekommen.

Bis dann,

Torben