Haftung ausschließen

Hallo!
Wenn ein Verein einen Karnevalswagen an einen anderen Verein vermietet und die Haftung ausschließen möchte, wie kann man dies in einem Mietvertrag ausschließen?

Danke
lg Meggy

Hallo,
welcher eventuelle Schadenfall, der zu einer Haftung führt, soll denn ausgeschlossen werden?
Viele Grüße
Andreas

Hallo!
Der Wagen hatte ein TÜV Gutachten, welches abgelaufen ist. Der Mieter muss also ein neues Gutachten erstellen lassen. Und wenn der Wagen im Karnevalsumzug mitläuft und es geschieht etwas, sollten der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden können.

Hallo, leider nicht mein Gebiet. Lg

einfach einen haftungsausschluss vereinbaren sollte reichen.

Hallo,
könnte man einfach schreiben „Vermieter trägt keinerlei Haftung“?

würde schreiben:
der Mieter stellt innerhalb der Mietzeit den Vermieter von jedweden Ansprüchen frei. Etwaige Beitragserhöhungen wegen evtl. Versicherungsschäden, welche der Mieter innerhalb der Mietzeit zu vertreten hat, wird der Mieter dem Vermieter erstatten.

Hallo,
könnte man einfach schreiben „Vermieter trägt keinerlei
Haftung“?

Hallo,
Halter bzw. Eigentümer und Nutzer sind m.E. gesamtschuldnerisch haftbar. Ob das abgedungen werden kann, ich weiss es nicht,
Gruß
Andreas