Hallo
Wer trägt den die Haftung wenn man einen Bekannten irgendwohin fährt?
Sprich Unfall etc.
Gibt es da irgendwelche Regelungen?
Ohne Vertragsvereinbarung, also rein Privat.
Grüsse
Metin
Hallo
Wer trägt den die Haftung wenn man einen Bekannten irgendwohin fährt?
Sprich Unfall etc.
Gibt es da irgendwelche Regelungen?
Ohne Vertragsvereinbarung, also rein Privat.
Grüsse
Metin
Hallo
Wer trägt den die Haftung wenn man einen Bekannten irgendwohin
fährt?
Sprich Unfall etc.
Haftung wofür ? Am Fahrzeug, an der Person ?
Wer Auto fährt, ist grundsätzlich für das verantwortlich, was er tut. Ob es zu einer Haftung führt, hängt davon ab, was wem wie passiert. Wenn Du einen fiktiven Fall konstruierst, kann man genauere Aussagen machen.
Gruß
Nordlicht
Hallo
Für Sachschaden und für Personenschaden.
Was soll ich den hier schildern?
Das ist ein ganz Simpler Fall…nichts besonderes.
Grüsse
Metin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was du hier schildern sollst? Na, was denn in deinem fiktiven Fall passiert und wofür gehaftet werden soll. Was sonst?
Levay
Für Sachschaden und für Personenschaden.
Was soll ich den hier schildern?
Dann ist Deine Frage nicht zu beantworten, ganz einfache Antwort.
Was soll ich den Schildern. Fahrer fährt von A nach B und nimmt ein Freund mit. Er ist Versichert bei der Trabi KFZ Versicherung.
Was du hier schildern sollst? Na, was denn in deinem fiktiven
Fall passiert und wofür gehaftet werden soll. Was sonst?Levay
Dich hat auch keiner gefragt.
Ich finde die Frage sehr gut Formuliert.
Für Sachschaden und für Personenschaden.
Was soll ich den hier schildern?Dann ist Deine Frage nicht zu beantworten, ganz einfache
Antwort.
Hallo Metin,
Deine Frage ist definitiv nicht eindeutig, aber vermutlich meinst Du etwas in der Art:
Fahrer A fährt in seinem PKW seinen Bekannten B von A-Ort nach B-Ort.
Unterwegs baut A einen selbstverschuldeten Unfall bei dem B verletzt wird.
B (bzw. dessen Krankenversicherung) verlangt nun Ersatz für die Behandlungskosten (Personenschaden). Außerdem verlangt B die Erstattung der Reinigungskosten für seinen Mantel, der bei dem Unfall Blutflecken abbekam (Sachschaden).
Haftet A?
Antwort: Ja, A haftet und hat hoffentlich die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung die den Schaden ersetzt.
Ggf. muss sich B eine Mitschuld anrechnen lassen, z.B. wenn er sich zu A ins Auto setzte, wohlwissend dass A Alkohol getrunken hatte.
Gruß
Werner
Dich hat auch keiner gefragt.
Doch - Du hast ihn gefragt. Wenn Du hier postest, musst Du damit rechnen, eine Antwort zu kriegen, egal von wem.
Wenn bei Deiner fiktiven Autofahrt ein Unfall passiert, und Du bist nicht Schuld, haftet der Unfallverursacher. Bei einem Unfall mit einem KFZ, die Haftpflicht des Verursachers. Bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder einem Fussgänger, im Idealfall dessen Privathaftpflicht.
Verursachst Du einen Unfall, zahlt normalerweise Deine KFZ-Haftpflicht die Schäden an fremden Eigentum und Personen. In den meisten Fällen reguliert sie auch die Schäden, die Dein Beifahrer erleidet. Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Raserei etc.) kann’s aber passieren, dass sich Deine Versicherung ihre Auslagen von Dir wiederholt.
Ich denke, Deine Frage zielt auch irgendwo auf die Insassenversicherung, die man neben der Haftpflicht abschliessen kann.
Wenn ja, kannst Du Dich hier informieren:
http://www.rechtspraxis.de/kfzinsas.html
Da Du ja weißt, bei wem Du versichert bist, kann es sich auch lohnen, das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages durchzulesen. Da steht auch 'ne ganze Menge.
Und es passiert nichts?
Du meinst also es ist völlig egal, ob in das Auto ein anderes reinfährt (und die Frage der Vorfahrt ist auch egal?) oder ob der Fahrer vom Beifahrer abgelenkt irgendwo gegenfährt oder ob (z.B. wegen heftigen Sturm) ein Baum aufs Auto kracht? … usw.
Wie ist es wenn A nicht das Verschulden zu tragen hat?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich finde die Frage sehr gut Formuliert.
Ich auch, es ist beschrieben wem ein Schaden entstanden ist und welcher. Auch der Verursacher ist definiert.