Haftung be iparty

PersonA: organisiert eine party,und is 16 jahre alt, auf dieser Party gibtes kein alkohol jeder bringt selber etwas mit.
PersonB:bringt alkohol zu der party mit der ab 18 jahren ist

muss person A verantwortung dafür übernehmen wenn Person B von der Polizei erwischt wird?

person B ist minderjährig*

… und der Sachverhalt soll in einem Land spielen, in dem es Jugendlichen verboten ist, Alkohol auf Parties bei sich zu führen?

Person B ist mindderjährig und darf somit kein alkohol trinken…

Die Fragestellung von mir war falsch. sie sollte heisen kannPerson A belankt werden wenn Person B(die minderjährig ist)von der Polizei betrunken aufgefunden wird? Oder beim trinken des alkohols erwischt wird?

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Person B ist mindderjährig und darf somit kein alkohol
trinken…

Von welchem Land sprichst du denn? In Deutschland gibt es ein solches (generelles) Verbot nicht.

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Hallo

Person A kann nicht belangt werden. Belangt werden kann derjenige, der Person B „Alkohol über 18“, gemeint ist wohl Schnaps, verkauft hat.
Betrunkene Minderjährige werden auch nicht belangt, nur eingesammelt.

Der 16jährige „Veranstalter“ einer Party kann keine Aufsichtpflichten wahrnehmen.

Gruß
orangegestreift

Guten Tag,

auch wenn mir das Lesen schwer fiel und es mir grauste, möchte ich hier grundsätzliches anmerken.

A) Das Jugendschutzgesetz gilt für die Öffentlichkeit. D.h. in der Öffentlichkeit dürfen unter 18-Jährige (Minderjährige) NICHT RAUCHEN sowie keine harten Alkoholika trinken.

B) „Erlaubt“ ist es einem Minderjährigen jedoch, wenn er mindestens 16 Jahre alt ist, z.B. Bier zu trinken.

C) Ansonsten ist grds. jeder selbst für sich verantwortlich, der auf eine Party geht und sich betrinkt. Wenn ein 16-Jähriger natürlich betrunken von der Polizei aufgegriffen wird und nach Hause gebracht wird, ist das schon ziemlich peinlich…

Wovor hast Du denn genau Angst?
Dass Du der Partyveranstalter warst?
Das war eine private Feier - oder?

Bitte tu Dir und uns einen Gefallen,
erst tippen, dann lesen und Rechtschreibung checken, dann absenden - danke :wink:

Grüßle
Jogi

wenn a und b nun beide minderjährig sind, wie ist es dann bei einer privatparty mit der aufsichtspflicht der eltern, vorrausgesetzt b hat den von b selbst mitgebrachten schnaps im hause der eltern von a zu sich genommen?

muss person A verantwortung dafür übernehmen wenn Person B von
der Polizei erwischt wird?

Nein, kann er nicht.
Jeder kann außerhalb der Öffentlichkeit Alkohol trinken, wie er will.
Es spielt dabei keine Rolle, ob man 6 Monate, 6 Jahre oder 16 Jahre alt ist.

Gruß
Paul

ok danke ich habs gemerkt sry^^
also sagen wir WENN ich person A währe und eine Party veranstallten würde, könnte man mich belanngen wenn ein minderjähriger unter 16 bzw. 18. schnaps konsumiert den er selber mitgebracht hat? oder beim trinken erwischt wird?

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So richtig kapiert hast Du’s aber leider immer noch nicht. Es ist Jugendlichen nun einmal nicht verboten, im privaten Rahmen Alkohol zu trinken. Es ist Jugendlichen auch nicht verboten, das zu dulden.