Hallo,
angenommen jemand arbeitet als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis bei einem Unternehmen.
Das Unternehmen gibt die Aufträge seiner Kunden zur Erledigung an den freien Mitarbeiter weiter. Dieser kann Aufträge ablehnen, er tritt dem Kunden aber als Mitarbeiter des Unternehmens gegenüber.
Nun passiert folgender, hypothetischer Fall:
Der freie Mitarbeiter erledigt seinen Auftrag bei einem Kunden des Unternehmens.
Der Kunde zahlt aber seine Rechnung vom Unternehmen nicht.
Hat der freie Mitarbeiter trotzdem ein Recht auf sein Honorar?
Trägt er das Risiko oder das Unternehmen, dass Recnungen nicht beglichen werden?
Mit freundlichen Grüßen
P.Ginten
Hallo Paul,
Hat der freie Mitarbeiter trotzdem ein Recht auf sein Honorar?
Trägt er das Risiko oder das Unternehmen, dass Recnungen nicht
beglichen werden?
Das kommt drauf an, was Mitarbeiter und Firma untereinander vertraglich vereinbart haben. Wäre auch interessant zu wissen, ob die Firma nicht zahlt, weil der Honorar-Mitarbeiter irgendwas „verbockt“ hat bei dem Auftrag oder ob sie einfach nicht zahlen weil …kein Geld??? … keine Lust??? …
MfG
Hallo Xolophos,
Wäre auch interessant zu wissen,
ob die Firma nicht zahlt, weil der Honorar-Mitarbeiter
irgendwas „verbockt“ hat bei dem Auftrag oder ob sie einfach
nicht zahlen weil …kein Geld??? … keine Lust??? …
Angenommen der Auftrag wäre normal abgewickelt worden, aber der Kunde will/kann nicht zahlen.
Gruß
Paul
Angenommen der Auftrag wäre normal abgewickelt worden, aber
der Kunde will/kann nicht zahlen.
Tja, dann kommt es drauf an, was vertraglich zum Honorar vereinbart ist.
MfG
Angenommen der Auftrag wäre normal abgewickelt worden, aber
der Kunde will/kann nicht zahlen.
Tja, dann kommt es drauf an, was vertraglich zum Honorar
vereinbart ist.
Kommt’s nicht eher darauf an, wer Vertragspartner ist? Wer einen Vertrag mit ‚Firma‘ abschliesst, hat selbstverständlich einen Anspruch gegenüber ‚Firma‘.
Die Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit des Endkunden ist in diesem Fall ohne jede Bedeutung.
Gruss
Schorsch
Hi,
ich denke, das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien ab.
Wer ist Vertragspartner des Endkunden? Der freie Mitarbeiter oder die Firma X?
Was immer wieder gerne von Firmen wie X genommen wird, ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem freien Mitarbeiter, dass erst nach Zahlungseingang durch den Endkunden weiterbezahlt wird. D.h. hier wird ein unternehmerisches Risiko einfach weitergegeben, obwohl das Honorar dieses Risiko nicht beinhaltet. Aber das nur nebenbei, zurück zum Thema:
Reden wir bei vorliegendem Beispiel vielleicht von einer solchen Zahlungsverzögerung? Oder ist hier entgültig ein Forderungsausfall zu verzeichnen?
Gruß
Bonsai