Haftung bei Arbeitnehmern

Hallo liebe Wissende,

angenommen, ein auf 400-Euro-Basis angestellter Kraftfahrer verursacht einen Unfall, indem er z.B. einem stehenenden Pkw hinten auffährt. Schuldfrage ist also eindeutig.
Kann der Arbeitgeber, der seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen will (meines Wissens kann man ihn auch nicht dazu zwingen, oder?) nun den ganzen Schaden auf den Mitarbeiter abwälzen? Meines Wissens gibt es da irgendwelche Obergrenzen im Sinne von 3 Monatsgehälter oder so…? Wo findet man enstprechende Paragraphen? Im Arbeitsvertrag ist hinsichtlich Haftung nichts geregelt, einen Betriebsrat/entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt es auch nicht.
Bestehen hinsichtlich der Mitarbeiterhaftung Unterschiede zwischen 400-Euro-Kräften und „normalen“ Arbeitnehmern?
Wenn es hinsichtlich der Haftung einen Unterschied macht, ob der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde: wer entscheidet oder wo steht, was grob fahrlässig ist?
Angenommen, ein Mitarbeiter verursacht mehrere Schäden im Kalenderjahr. Gibt es hier eine Haftungsobergrenze für alle in einem Jahr verursachten Schäden?
Ooops, ganz schön viele Fragen auf einmal!

Ich danke euch für eure hilfreichen Tipps!

Felicia

Thema hatten wir am 24.07.
… schau da mal 'rein, vielleicht klärt das ja schon einen Teil Deiner Fragen.

&Tschüß

Wolfgang