Guten Tag, bei einer Thaterprobe bin ich gestürzt und habe einen schweren Oberschenkelbruch erlitten, der operativ behandelt wurde. Anschließend war ich in einer Reha-Maßnahme.
Das Problem ist nun, da es sich beim Unfallort nicht um Räumlichkeiten des betreffenden Theaters handelt, wer ist für Folgeschäden haftbar?
Zu erwähnen ist noch, dass ich kein Mitarbeiter des Theaters bin, und auch nicht vom Theater bezahlt werde.
Guten Abend,
ich bin Expertin für Transport und Verkehrshaftungsschäden in der Güter-Versicherung und kann Ihnen bei Ihrem Problem leider nicht helfen.
Sorry
die Schönschaffende
soweit es sich um einen Arbeitsunfall handelt leistet die Berufsgenossenschaft für alle Folgeschäden ausser Schmerzensgeld und Vermögensschaden. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind Rehabilitation, Leistung für medizinische Behandlung, Verletztengeld, Verletztenrente.
Soweit ein Dritter Sie verletzt hat ist an eine zivilrechtliche Klage zu denken.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater