Haftung bei Arbeitsunfall

Guten Tag, bei einer Thaterprobe bin ich gestürzt und habe einen schweren Oberschenkelbruch erlitten, der operativ behandelt wurde. Anschließend war ich in einer Reha-Maßnahme.

Das Problem ist nun, da es sich beim Unfallort nicht um Räumlichkeiten des betreffenden Theaters handelt, wer ist für Folgeschäden haftbar?

Zu erwähnen ist noch, dass ich kein Mitarbeiter des Theaters bin, und auch nicht vom Theater bezahlt werde.

Guten Abend,
ich bin Expertin für Transport und Verkehrshaftungsschäden in der Güter-Versicherung und kann Ihnen bei Ihrem Problem leider nicht helfen.
Sorry
die Schönschaffende

Hallo!

Falls Ihnen meine Antwort noch weiterhelfen sollte, wenden Sie sich bitte an eine Gewerkschaft oder aber an einen Rechtsanwalt!

Freundliche Grüße

Kisu

Hallo,

soweit es sich um einen Arbeitsunfall handelt leistet die Berufsgenossenschaft für alle Folgeschäden ausser Schmerzensgeld und Vermögensschaden. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind Rehabilitation, Leistung für medizinische Behandlung, Verletztengeld, Verletztenrente.

Soweit ein Dritter Sie verletzt hat ist an eine zivilrechtliche Klage zu denken.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater