Moin Moin!
Zwei Dinge sind hier auseinander zu halten: die Kfz-Versicherung und die persönliche Haftung. Kommt es zu einem durch den Fahrer verschuldeten Unfall, kann der Geschädigte sich an folgende Personen halten, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen: 1. den Fahrer, 2. den Halter, 3. die Versicherung.
Da es am einfachsten ist, seinen Schaden durch die Versicherung ersetzt zu bekommen, wird der Anspruch regelmässig hier zuerst gehalten, was für Dich bedeutet, dass Du in Deinen Prozenten hochgestuft wirst. Diesen geldlichen Schaden kannst Du dann in einem zweiten Weg von dem Fahrer zurückholen, aus meiner Erfahrung heraus wird dies dann mit den Herren in Schwarz, also vor Gericht, erfolgen, da man sich hier nicht einig ist.
Aufschreiben kann man viel, ob es dann rechtlich haltbar ist, ist die andere Seite. Evtl. hier mal beim ADAC oder ACE nachfragen, die sind auf diese Dinge spezialisiert.
MfG
CKH