Hi,
man nehme folgendes Problem an:
Für eine Hauswand musste eine Stützmauer erstellt werden. Hierzu hat ein Statiker die nötige Statik und Plan erstellt. Diesen wurde an den Bauunternehmer zur Ausführung weitergegeben. Man nehme nun an, dieser hat die Stützmauer erstellt, allerdings zu niedrig ca. 35cm, Gesamthöhe hätte 2m sein sollen. Im Statikplan standen u.a. auch Eisen mit einer Länge von 195cm, diese sicherlich bei einer Höhe von 165cm nicht untergebracht wurden. Hiermit stimmt also der Statikplan nicht mehr. Über der nun erstellten Mauer gäbe es im weiteren auch noch eine Ausbeulung, die mit der Stützmauer gehindert werden sollte, dass diese sich noch weiter beult.
Jetzt würde der Bauunternehmer sich natürlich versuchen rauszureden, dass er nicht noch einmal kommen muss, um die Mauer zu erhöhen, was nicht ohne weiteres gehen würde, da diese mit der anderen auch richtig verbunden werden müsste. Der BU habe nun mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Statiker, die Mauer trotzdem ihren Zweck erfülle.
Nun sollte wohl ein neuer Statikplan nebst Berechnung eingefordert werden und eine schriftliche Erklärung des Statikers, in der er bestätigt, dass es für den oberen Bereich keine Gefährdung durch Ausbeulen ergibt.
Wenn es nachher aber doch zu einer weiteren Ausbeulung kommt, kann der Statiker herangezogen werden oder kann hier nur an den BU herantreten werden ?
Wie wäre das korrekte Vorgehen, damit die Gewährleistung vorhanden ist, falls es doch zu Probleme kommt.
Danke
Daniel