Haftung bei Baumangel: Hausgemeinschaft?

Hallo,

angenommen eine Wohnung ist innen aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit schimmlig.

Laut meinen Recherchen muss erstmal der Wohnungseigentuemer selbst fuer die Schaeden innerhalb der Wohnung aufkommen wenn der Hausgemeinschaft bzw. der Hausverwaltung kein schuldhaftes Handeln unterstellt werden kann.

Wenn die aufsteigende Feuchtigkeit aber durch einen Baumangel bzw. Renovierungsmangel (teilweise) verschuldet ist - wie kann der Wohnungseigentuemer der Hausgemeinschaft nachweisen dass es sich um einen Baumangel des Hauses handelt?

Inwieweit traegt die Hausgemeinschaft die Kosten fuer die Beseitigung des Mangels?

Wie sieht es aus wenn der Schimmel nur durch Interaktion zweier Dinge entsteht: Falsches Lueften (Schuld des Wohnungseigentuemers) und aufsteigende Feuchtigkeit (Baumangel und somit Sache der Hausgemeinschaft)?

Gruss und Dank
Desperado

Nachtrag
Es geht nicht um einen Neubau sondern um ein altes Gebaeude welches vor rund 8 Jahren renoviert wurde. Ich vermute dass aufgrund des damaligen Einbaus von Isolierglasfenstern (evtl. in Kombination mit falschen Lueftungsverhalten oder mangelnder Beheizung der Eigentuemer) der Schimmel entstanden ist. Natuerlich ist der Hauptgrund ein Baumangel (ein Sachverstaendiger schaetzt dass es ein Problem beim Feuchtigkeitsabschneider gibt) der fuer die aufsteigende Naesse in einigen Mauern sorgt.

Hallo Desperado,

wurde der Sachverständige beauftragt, kostenpflichtig, wohl eher nicht, denn ein Sachverständiger schätzt nicht sondern stellt fest!

Logische Vorgehensweise, den Sachverständigen beauftragen zur Feststellung der Ursache der Mauerdurchfeuchtungen, dann das Ergebnis der Hausverwaltung und Verwaltungsbeirat vorlegen.

Dann wenn tatsächlich nachgewiesen eben die Behebung der Ursache wenn vom Gemeinschaftseigentum ausgehend fordern.

Ein Spass wird das nicht denn das privat in Auftrag gegebene Sachverstädigengutachten wird meist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zwar zur Kenntnis genommen allerding sollte es soweit kommen, wird ein gerichtliches Beweisverfahren ein Thema werden.

Gruß

BHS-Huber