Hallo,
angenommen eine Wohnung ist innen aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit schimmlig.
Laut meinen Recherchen muss erstmal der Wohnungseigentuemer selbst fuer die Schaeden innerhalb der Wohnung aufkommen wenn der Hausgemeinschaft bzw. der Hausverwaltung kein schuldhaftes Handeln unterstellt werden kann.
Wenn die aufsteigende Feuchtigkeit aber durch einen Baumangel bzw. Renovierungsmangel (teilweise) verschuldet ist - wie kann der Wohnungseigentuemer der Hausgemeinschaft nachweisen dass es sich um einen Baumangel des Hauses handelt?
Inwieweit traegt die Hausgemeinschaft die Kosten fuer die Beseitigung des Mangels?
Wie sieht es aus wenn der Schimmel nur durch Interaktion zweier Dinge entsteht: Falsches Lueften (Schuld des Wohnungseigentuemers) und aufsteigende Feuchtigkeit (Baumangel und somit Sache der Hausgemeinschaft)?
Gruss und Dank
Desperado