Haftung bei Beratung

Hallo.

Was wäre, wenn ein Unternehmen Beratung bei nicht-geschützten Sachen (wie Steruerklärung) anbietet, sagen wir Ausfüllen des Hartz4-Antrags.
Dafür wird dann natürlich Geld erhoben.
Haftet das Unternehmen dann, wenn der Antrag dadurch falsch ausgefüllt wurde? Müsste das Unternehmen darauf hinweisen, dass es keine Haftung übernimmt, und wäre dann „raus“?

Danke und Gruß
Lars

Hallo,

wenn jemand etwas für Geld tut, ist es ein Job oder ne Dienstleistung.
Dazu gehört ein Vertrag, in dem alle Punkte geregelt sind.
Auch die Frage der Haftung bei „Falschberatung“ muss erfasst sein.

Es gibt Berufsgruppen, die dies von Hause aus haben müssen!

VG, René