Hallo.
Was wäre, wenn ein Unternehmen Beratung bei nicht-geschützten Sachen (wie Steruerklärung) anbietet, sagen wir Ausfüllen des Hartz4-Antrags.
Dafür wird dann natürlich Geld erhoben.
Haftet das Unternehmen dann, wenn der Antrag dadurch falsch ausgefüllt wurde? Müsste das Unternehmen darauf hinweisen, dass es keine Haftung übernimmt, und wäre dann „raus“?
Danke und Gruß
Lars