Haftung bei beschädigtem Inhalt eines DHL-Paketes

Ich habe über ebay von einer in Österreich wohnenden Privatperson eine antike Kamin-Uhr erworben. Die Uhr kam mit zersplittertem Ziffernblatt und einem abgebrochenen Fuß an. Da Pakte bis 500,- € versichert sind, habe ich sofort bei der Postfiliale reklamiert. Die Sendung wurde zur Begutachtung an DHL weitergeleitet. Heute kam die Sendung zurück mit der Bemerkung: „Inhalt nicht ausreichend durch federnde Stoffe gegen Druck, Stoß, Fall geschützt. Die Verpackung entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG.“
Die Uhr war in mehrere Schichten Luftpolsterfolie eingewickelt, die Hohlräume mit zerknülltem Zeitungspapier ausgefüllt.
Die Uhr wurde von der DHL nach Begutachtung des Schadens im Orginalpaket zurückgeschickt. Die Luftpolsterfolie war nur lose um die Uhr gelegt. Die Uhr war rausgerutscht und hatte sich mit der oben auf der Uhr befindlichen Spitze durch den Karton gebohrt.
Die Spitze ist nun total verbogen.

Meine Fragen:

  • Haftet der Verkäufer für den Schaden? Im ebay-
    Angebot steht: Privatverkauf keine Garantie, keine
    Rücknahme.
  • Kann DHL mit der genannten Begründung eine
    Schadensregulierung ablehnen?
  • Durch die DHL-Begutachtung und -rücksendung wurde
    die Uhr noch weiter beschädigt. Was kann ich in
    diesem Fall tun?
  • Ich habe die Uhr von DHL wieder an mich
    zurückschicken lassen. War das ein Fehler? Hätte
    ich sie an den Absender zurücksenden lassen sollen?

sorry, hierfür habe ich keine Lösung