Haftung bei Beschädigung beim Abladen

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

ein Frachtunternehmer hat Ware befördert und beim Empfänger zugestellt. Obwohl es nicht Teil des Frachtvertrages war,hat er das Gut auch selber entladen. Dabei wurde es beschädigt. Jetzt weiß keiner so genau wer haftet! Angeblich war er Erfüllungsgehilfe des Empfängers, also soll der Empfänger haften. Dieser hat ihn aber definitiv nicht gebeten die Ware abzuladen.

Wer haftet? Habt Ihr irgendwelche Gesetzestexte dazu? Habe schon gegoogelt usw. aber leider nichts gefunden…

Ich danke Euch

Thomas

Hallo,

so wie du es beschreibst hat der Empfänger die Ware noch nicht in Empfang genommen. Das Abladen beinhaltet noch den Transport an sich und fällt dementsprechend unter Transportschaden.

Der genauere Ablauf wäre aber für eine endgültige Beurteilung hilfreich.

Z.B. warum lädt der Fahrer eigenmächtig ab, ohne Anweisung des Empfängers?
Hat der Empfänger vielleicht gesagt, das er selber ablädt?
Hat der Fahrer, um eine Wartezeit zu vernmeiden, eigenmächtig abgeladen?

Gruß
roland

Hallo roland,

danke für die schnelle Antwort. Es war wie folgt:

bei der Ware handelt es sich um Farbe. Diese sollte zugestellt werden, und wurde beim herablassen vom Hubwagen beschädigt. Warum genau kann ich im Moment noch nicht nachvollziehen.

Der Fahrer wird es abgeladen haben. um Zeit zu sparen. Niemand hat ihm gesagt, dass er das machen soll. Auch nicht sein Auftraggeber!

Es handelte sich um eine Sonderfahrt eines Kurierdienstes, was für die Eile des Transportes spricht.

Gruß Thomas

Hallo,

wenn der Fahrer keine Anweisung vom Empfänger hatte die Ware abzuladen, vielleicht sogar gesagt bekam, das er ein paar Minuten warten soll, bis er mit dem Stapler kommt und er dennoch eigenmächtig abgeladen hat, dann ist es noch ein Transportschaden den der Empfänger nicht zu vertreten hat.
Das wäre dann so als wenn der Fahrer unterwegs auf einem Parkplatz auf der Ladefläche die Paletten umstellt, um aufzuräumen oder was weiss ich, und dabei einen Schaden verursacht.

Gruß
roland

wie waren die lieferbedingungen?
moin!
das wird euch die frage loesen…

google jetzt also mal die incoterms durch . die sagen alles…

eine "nett gemeinte " abladehilfe erzeugt euch nun ein echtes problem…
gruss
khs

Lese die Lieferbedingungen durch!
Beim Fernverkehr muß der Fahrer nicht entladen, falls er es doch freiwillig macht, haftet er bzw. sein Chef.
Beim Nahverkehr (Kurierdienst) muß in der Regel der Fahrer die Waren entladen, seine Versicherung haftet. Der NV-Kutscher wird aber alles versuchen, den schwarzen Peter von sich zu schieben (alte Speditionsweisheit).

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Hallo,

Beim Nahverkehr (Kurierdienst) muß in der Regel der Fahrer die
Waren entladen,

interessant. LKW 7,5 tonnen, keine Hebebühne, eine Palette 1 tonne.
Fahrer muss abladen?

Kann man das irgendwo nachlesen?
Danke im Voraus für die Info.

Gruß
roland