Haftung bei beschädigung der Türe

Ich versteh nicht ganz. Wieso soll ich den Türschnapper eesetzen und wieso sollte ich Fahrlässig handeln wenn ich es nicht zeitnah getan hätte. Der Schnapper ist beim Eintreten der Türe kaputt geganen. Und dieTüre wurde ja nun nicht von mir eingetreten. Und vor diesem Vorfall war ja der Schnapper intak. Also gab es mejnerseits ja kein grund diensen zu tauschen, bzw vom Vermieter zu verlang das er da etwas macht

Sehr geehrte® dejavou69,

Ihr erster Satz der Problemstellung lautet " In meiner gemieteten Wohnung war ich aufgrund eines abgebrochenen Türschnapper (der war aus plastik) im Bad eingesperrt … "

Verstehen Sie, was Sie schreiben?

Gruß HK

Hallo !

Meines Erachtens muß der Vermieter den Schaden bezahlen. Sie selbst haben ja den Schaden nicht verursacht, sondern der offizielle Vertreter des Vermieters. Ob der Schaden, der für die Situation ursächlich war, in Ihrem Verschulden lag oder auch Vermietersache gewesen wäre, läßt sich wahrscheinlich nicht mehr feststellen, oder ?

Gruß
Monika