Haftung bei beschädigung der Türe

Hallo,
folgender Sachverhalt:
In meiner gemieteten Wohnung war ich aufgrund eines abgebrochenen Türschnapper (der war aus plastik) im Bad eingesperrt, meine Freundin auf der anderen Seite versuchte zunächst mit Plastikkarten die Türe zu öffnen. Nachdem wir kein erfolg hatten riefen wir den Bruder unseres Vermieters (Vermieter nicht erreichbar, nächster Ansprechpartner er) Dieser kam zu uns, versuchte ebenfalls die Türe irgendwie aufzubekommen. Nachdem ihm es nicht gelang sagte er, ich soll zurück gehen und trat die Türe ein. Nun ist die Zarge angebrochen.
Meine Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, da kein Schuldhaftes verhalten von mir vorliegt. Das sehe ich allerdings auch so, denn ich habe mich nicht mit absicht im Bad verbarikadiert.
Wer oder was muss für den Schaden aufkommen? Immerhin wollte auch der Bruder meines Vermieters mir nur helfen (allderdings hat keiner gesagt: tret die Tür ein)

Es lag kein direkter Notfall vor. Derjenige der die Türe eintrat ist für den Schaden an der Zarge verantwortlich. Es wäre möglich gewesen einen Fachmann zu holen und mit der Öffnung der Türe zu beauftragen. Sofern der Türschnapper vom Vermieter angebracht war könnte man auch ihn teilweise haftbar machen. Die Haftpflichtversicherung hat Recht, solange kein Verschulden des Mieters vorliegt, muss sie nicht zahlen. Eine Ausnahme wäre jedoch möglich, wenn der Mieter den Türschnapper montierte.

Leider kann ich hier nicht weiter helfen … trotzdem viel Erfolg …

Ich würde mal beim Verbraucherschutz nachfragen.

Ich würde es mit der Haftpflicht des Bruders des Vermieters versuchen.

Hallo Dejavou69!
Beglückwünschen kann ich Dich/Euch nicht zu dieser schwierigen Rechtsfrage.
Praxis: Was kostet die fachmännische Reparatur der Zarge? Was kostet es, eine neue Zarge fachgerecht einzubauen?
Die Herbeiholung eines Schlüsseldienstes hätte auch durchaus 200,-- Euro kosten können.
– Du selbst mußt nicht zahlen, weil Du nichts beschädigt hast.
–Der Bruder des Vermieters muß nicht zahlen, weil er nur nach bestem Wissen und Gewissen helfen wollte.
–Der Vermieter hat ja nicht mal was gewußt von der ganzen Sache. Muß eigentlich auch nicht zahlen.
–Deine Haftplfichtversicherung muß und will gemäß dieser Rechtslage auch nicht zahlen.

Verflixt - Rechtlich weiß ich da keinen Ausweg.
Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. Wenn dort so etwas vorkäme, würde ich als Vermieter äußerlich freundlich, aber innerlich zähneknirschend … eben den Schaden bezahlen. Fertig.

Herzliche Grüße !
Bernhard

Die Verantwortung liegt recht eindeutig beim Bruder des Vermieters als dem Handelnden. Er hätte ebensogut einen professionellen Schlüsseldienst rufen können, hat sich aber zur „Selbsthilfe“ entschlossen. Sie waren nicht verpflichtet, ihn daran zu hindern.

Lieber dejavou69,

ich hätte mit dem Vermieter und seinem Bruder darüber gesprochen.
Türsnapper ist kaputt gegangen, als Du ihn benutzt hast - Deine Kosten. Die Tür soll der Vermieter mit dem Bruder ersetzen, beziehungsweise reparieren.

Alles Liebe von Licht 10

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…

Sorry, aber ich handele mir großen Ärger ein, wenn ich hier professionell drauf antworte…

Ich denke mal Dein Vermieter,denn die Haftpflicht von seinen Bruder wird das auch nicht bezahlen .Rufe doch mal Deine Versicherung an,erzähle den Sachverhalt,könnte sein daß diese dann doch den Schaden übernimmt.
MfG

Wieso sollte deine Haftpflicht zahlen, du hast nichts kaputtgemacht.
Entweder zählt der Vermieter, der Bruder aus eigener Tasche oder die Haftpflicht des Bruders.
Wo ist das Problem. Viele Dinge gehen irgendwann einmal kaputt. Was hält schon ewig?

würde ich auch… wenn der eine hätte, deswegen soll ich mein A***** hinhalten ^^ selbst seine würde es wohl nicht übernehmen, da ja keine Gefahr für mich bestand

Der Vermieter hätte es gewusst, wäre er erreichbar gewesen, der Bruder war laut Vermieter unser Ansprechpartner, quasi vom Vermieter „bestellt“ wenn was sein sollte. Und er hätte immerhin sagen können, „Naja, ich bekomm die nicht auf, also müssen wir einen Schlüsseldienst holen“
das hat er nicht, er hat letztewntlich ohne aufforderung die Türe eingetreten… also so aus der Schuld nehmen kann man den guten Mann dann auch nicht. Der hatte mehr möglichkeiten als ich…

Nunja, das war nachdem es passiert ist erstmal kein Thema, mittendrin viel meinem Vermieter ein, daraus eins zu machen… und den Türschnapper habe ich inzwischen selber wieder in Gang gebracht, weil wenn ich da auf meinen Vermieter gewartet hätte… hätte ich da wohl in 1000Jahren noch keinen

Hallo dejavou69

ich sehe dass so, wenn Ihr Vermieter seinen Bruder beauftragt hat, in seiner Abwesenheit sich um die Wohnungen zu kümmern, dann ist auch der Vermieter für den Schaden verantwortlich. Also muss er auch für den Schaden aufkommen, da ja sein Vertreter die Tür beschädigt hat.
Viel Glück

Hallo Dejavou69,
man kanns drehen wie man will. Da hast Du völlig recht. Der Bruder des Vermieters als dessen Vertreter und Verantwortlicher, auch als faktischer Tür-Eintreter, als Verursacher des Schadens, bleibt am Schadensausgleich hängen. Ob nun der Bruder oder der Vermieter zahlt, kann Dir egal sein.
Ich glaube, daß 90 % aller Zivilrichter das so sehen. Versuche aber lieber, den Rechtsweg zu vermeiden, und den Vermieter von seiner Zahlungspflicht zu überzeugen.

Viel Erfolg !
Herzliche Grüße!
Bernhard

Guten Tag,

generell würde ich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes sagen, dass eine Haftung Ihrerseits/bzw. der Versicherung, als Inanspruchzunehmende nicht verlangt werden kann.
Jedoch könnte dies bei gerichts anders gesehen werden-und zwar dahingehend, dass Sie wussten/oder aber zu wissen hatten, dass eine nicht funktionierende Tür (defekter Schnapper) ein solches Problem verursachen kann.

Eine Mitschuld wäre Ihnen somit zuzurechnen. Ob das Eintreten der Tür angemessen war vermag ich hingegen zu bezweifeln. Das Hinzuziehen eines Schlüsseldienstes wäre wohl die richtigere Variante gewesen. Wohl zu entgegnen ist aber, warum Sie das Eintreten nicht verhindert haben (z.B. durch beauftragung eines Schlüsseldienstes)Insoweit ist ein Abgrenzen von Schuld/Mitschuld nicht eindeutig möglich.

Ich würde versuchen, mit dem Vermieter zu klären, die Kosten hälftig zu tragen.

MfG

M Sack

Also, das der Türschnapper abbricht war für mich nicht ersichtlich. Es gab keinerkei Grund anzunehmen, das sowas passieren kann.die Türe war augensvheinlich intakt. Ich selber konnte niemand anrufen, und als „vertretung“ meines vermieters hat er ja nun die entscheidung gefällt die türe einzutreten. Er hätte ja die wahl gehabt zu sagen, ich ruf nen schlüsseldienst

die Haftpflicht zahlt für Schaden unabhängig von einer Gefahr. Wenn er keine Versicherung hat, muss er es selbst zahlen, die Versicherung tritt ja nur an Stelle ein.

Hallo dejavou69,

bin leider etwas spät dran, hoffe aber dennoch, Ihnen mit meinem Tipp dienen zu können.

Ich meine, Sie können sehr wohl Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, es sei denn Sie hätten keine Zeit gehabt, den defekten Türschnapper zu ersetzen. Haben Sie ihn nicht unverzüglich ersetzt, weil Sie den Ersatz etwas aufgeschoben haben, so kann man darin ein fahrlässiges Verhalten Ihrerseits sehen, für das die Rechtschutzversicherung einzustehen hat. Ein solches Anspruchschreiben an die Rechtschutzversicherung würde ich dem Vermieter gegenüber aber nicht offenlegen, es sei denn dieser macht Ihnen diesen Vorwurf.

So, ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

H.K.