Hallo,
wie sieht es mit der Haftung aus wenn auf einem uneingezaeunten Privatgrundstueck jemand zu schaden kommt?
Z.B. durch Stolpern ueber herumliegende Gegenstaende, Ausrutschen bei Glaette…
Aendert sich die Rechtslage wenn diverse Schilder aufgestellt sind wie z.B. Betreten verboten od. Betreten auf eigene Gefahr…
Gruss
Desperado