Haftung bei Beschaedigung Dritter auf Grundstueck

Hallo,

wie sieht es mit der Haftung aus wenn auf einem uneingezaeunten Privatgrundstueck jemand zu schaden kommt?
Z.B. durch Stolpern ueber herumliegende Gegenstaende, Ausrutschen bei Glaette…

Aendert sich die Rechtslage wenn diverse Schilder aufgestellt sind wie z.B. Betreten verboten od. Betreten auf eigene Gefahr…

Gruss

Desperado

Aendert sich die Rechtslage wenn diverse Schilder aufgestellt
sind wie z.B. Betreten verboten od. Betreten auf eigene
Gefahr…

Das Aufstellen solcher Schilder ändert nichts an der Haftung des Grundstückeigentümers. Es stellt sich jedoch die Frage, in welchen Fällen er haftet, wenn ein Unbefugter zu Schaden kommt.