Haftung bei Betreuung

Wer weiß verlässlich, welche Auflagen/Regelungen bestehen, nach denen Betreuer verpflichtet sind,
gegen Haftpflichtschäden der Betreuten - vor Allem, wenn die vermögenslos sind, entsprechenden Versicherungsschutz einzudecken?

Danke und Servus

Die Auflage, dass ein Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen muss ist mir nicht bekannt. Der Betreuer entscheident im pflichtgemäßen Ermessen ob dies notendig erscheint. Da auch der nicht unter Betreuung stehende Ottonormalverbraucher in der Regel eine einfache Haftpflichtversicherung haben solle, würde ich als Betreuer dies als notwendig erachten, gerade um mich abzusichern und nicht, nach dem das Kind in den Brunnen gefallen ist und ein Schadensfall eingeteten ist, mich fragen lassen muss, warum denn keine Versicherung besteht.
Hierfür solle Geld da sein.

ml.