Hallo,
ich frage mich, ob Betreiber von Bewertungsportalen wie z.B. ciao o.ä. eigentlich dafür haften, wenn z.B. Gruppen von Personen (oder auch nur eine Person) unehrliche Bewertungen abgeben und dadurch ein seriöses Produkt plötzlich öffentlich als ganz schlecht dargestellt wird. holidaycheck usw. verfahren ja nach dem gleichen Schema. Häufig werden aus sonstwelchen Gründen Hotels schlechter bewertet, als sie sind, wodurch Hotelbetreiber teilweise starke Umsatzeinbußen haben.
Haftet der Betreiber in solchen Fällen? Muss er mit Konsequenzen rechnen, wenn sich der Hotelbesitzer oder der Hersteller eines Produkts bei seinem Rechtsanwalt meldet und dagegen vorgehen will? Oder darf im Grunde jeder, der will jemanden im Internet an den Pranger stellen und sowohl der Nutzer als auch der Homepage-Betreiber haften nicht dafür?
Würde mich freuen, wenn sich hier jemand mit der Rechtlage auskennt.
Vielen Dank
flavours
Hallo
ich frage mich, ob Betreiber von Bewertungsportalen wie z.B.
ciao o.ä. eigentlich dafür haften, wenn z.B. Gruppen von
Personen (oder auch nur eine Person) unehrliche Bewertungen
abgeben und dadurch ein seriöses Produkt plötzlich öffentlich
als ganz schlecht dargestellt wird. holidaycheck usw.
Nein, denn diese Bewertungen kommen ja nicht vom Betreiber, sondern von Nutzern. Gleichwohl ist er als Störer verpflichtet, Abhilfe zu schaffen (löschen) zB. wenn das vom Geschädigten gefordert wird.
verfahren ja nach dem gleichen Schema. Häufig werden aus
sonstwelchen Gründen Hotels schlechter bewertet, als sie sind,
wodurch Hotelbetreiber teilweise starke Umsatzeinbußen haben.
Haftet der Betreiber in solchen Fällen? Muss er mit
Konsequenzen rechnen, wenn sich der Hotelbesitzer oder der
Hersteller eines Produkts bei seinem Rechtsanwalt meldet und
Meiner Ansicht nach muss er nur dem Löschwunsch nachkommen, eine weitergehende Haftung gibt es in der Regel nicht.
dagegen vorgehen will? Oder darf im Grunde jeder, der will
jemanden im Internet an den Pranger stellen und sowohl der
Nutzer als auch der Homepage-Betreiber haften nicht dafür?
Du unterscheidest nicht zwischen Täter und Störer. Der Täter kann sehr wohl zum Schadensersatz verpflichtet werden, der Betreiber der Webseite ist aber nicht der Täter.
Möglich ist auch noch eine Mitwirkungspflicht, in dem er zB die Userdaten des Täters und Serverlogs bekanntgeben muss.
Gruß, DW.
Vielen Dank!
Ich habe auch gelesen, dass der Betreiber dazu verpflichtet ist, die Kommentare oder die Bewertung von der Seite zu nehmen, wenn er darauf hingewiesen wird, sprich Kenntnis davon nimmt (es wäre ihm ja nicht zuzumuten alle Beiträge zu überprüfen; außerdem kann das, was gesagt wird, ja auch stimmen). Aber was passiert, wenn zB der Hotelbetreiber auf den Melde-Button klickt und auch die automatische Bestätigung erhält, dass man sich darum kümmert, aber der Betreiber bekommt aus irgendwelchen Gründen die Meldung nicht zu Gesicht (Systemfehler o.ä.). Muss er dann trotzdem zB eine Abmahnung zahlen, die ihn auffordert, den Kommentar zB zu löschen?
Ich nehme mal an, dass der Meldebutton erfunden wurde, um dem Betreiber der Bewertungsseite davon zu befreien, alles selbst zu lesen, oder? Aber meint das schon aus rechtlicher Sicht „Kenntnisnahme“? Denn wie ich verstanden habe, würde erst nach Kenntnisnahme ein Rechtsverstoß begangen werden, wenn der Beitrag nicht gelöscht wird. Andererseits kann der Beitrag ja auch echt sein, sprich vielleicht war das Hotel auch einfach Mist 
Was passiert außerdem mit dem, der den Beitrag verfasst hat? Reicht etwa die IP, die dann der Betreiber des Portals herausgeben muss, nachdem er den Beitrag gelöscht hat?
Ich frage mich, wie ciao und co so lange existieren ohne ohne Ende verklagt zu werden 
Danke!
Servus, flavours,
als ich aus dem Urlaub kam, habe ich gaudihalber mal die Bewertungen meines Hotels gecheckt und war ziemlich irritiert über einige in meinen Augen sehr unfaire, schlechte Bewertungen.
Um dann aber selbst eine abgeben zu dürfen, mußte ich mich erstmal registrieren und versichern, daß ich auch tatsächlich in dem Hotel gewesen war.
Damit hat der Betreiber wohl seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan.
Außerdem gab es auch noch klare Hinweise, in welcher Form eine Bewertung zu erfolgen hat (eine Art Netiquette).
Ansonsten bleibt halt nur: Löschen lassen (falls die Bewwertung wirklich der Unwahrheit entspricht).
Guten Tag,
und vielen Dnak für die Antwort.
Nicht falsch verstehen, ich bin weder ein Betreiber einer solchen Plattform noch ein Opfer. Ich beschäftige mich nur aus Interesse mit dem Thema 
Ich frage mich, wie es ganz genau aussieht, wenn nun ein Nutzer trotz Netiquette etc. einen rufschädigenden Beitrag verfasst und der Betreiber nicht darauf aufmerksam wird, weil er selbst nicht alle Beiträge kontrolliert.
Ist der Meldebutton dann genug, damit das Opfer vor Gericht sagen kann, der Betreiber wurde aufmerksam gemacht? So eine Meldung kann ja auch mal im System untergehen. Muss dann der Betreiber eine folgende Abmahnung annehmen und zahlen? Hat er vielleicht sogar einen Prozess zu fürchten wegen Rufschädigung? Häufig sind ja die Nutzer nicht auffindbar, nur die IP. Ich glaube bei holidaycheck gibt man auch nur die E-Mail-Adresse an und kann loslegen; so eine Adresse kann aber auch ein Fake sein.
VG
Servus, flavours
nun, das von mir angesprochene Portal hat mir jedenfalls erstmal eine E-Mail geschickt - um sich zu überzeugen, ob meine Addresse existiert - nach deren Beantwortung ich dann registriert wurde. Insofern waren sie also schon gewissenhaft.
Allerdings war das das erste Mal, daß ich eine Bewertung abgegeben habe, und auch nur, weil mich die anderen unfairen Bewertungen geärgert haben.
Generell halte ich von Bewertungsportalen nichts. Wenn ich die schlechten Bewertungen vorher gelesen und auch noch was auf die gegeben hätte, hätte ich mein tolles Hotel vielleicht nie gebucht.
Aber die rechtlichen Feinheiten kann ich dir leider nicht beantworten. Wie gesagt, die Sorgfaltspflicht haben „meine“ Betreiber wohl eingehalten.
Die anderen Fragen können dir wohl nur Experten beantworten.
LG manu