Hallo Allerseits,
Derjenige, der Schneeräumdienst hat, haftet ja, soweit ich weiß, unter best. Voraussetzungen für Schäden, falls ein Fußgänger stürzt.
Wie verhält es sich, falls das Dach keine „Lawinenschutzgitter“ hat und sich während der Arbeitszeit und Abwesenheit des Räumpflichtigen Lawinen lösen und dadurch jemand zum Sturz kommt?
Haftet da der Vermieter?
Bin ich als Mieter verpflichtet den Vermieter auf die Lawinengefahr hinzuweisen?
Das Dach wurde komplett neu gemacht. Hätte da die Dachdeckerfirma eine Hinweispflicht?
Diphda, vorab dankend
Hallöchen,
Wie verhält es sich, falls das Dach keine
„Lawinenschutzgitter“ hat und sich während der Arbeitszeit und
Abwesenheit des Räumpflichtigen Lawinen lösen und dadurch
jemand zum Sturz kommt?
Haftet da der Vermieter?
Bin ich als Mieter verpflichtet den Vermieter auf die
Lawinengefahr hinzuweisen?
vorab: Die Schneeräumpflicht gilt nicht von 7.00-7.15 Uhr, sondern der Gehweg hat von 7-20 Uhr in einem Zustand zu sein, daß die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Wer nun für die Räumung zuständig ist, hängt vom Mietvertrag ab, wobei es m.E. völlig egal ist, ob der Schnee direkt vom Himmel oder vom Dach gefallen ist oder von einem LKW versehentlich abgekippt worden ist.
Ansonsten ist m.E. jedem Mitteleuropäer die Transferleistung abzuverlangen, daß nicht nur Marmeladenbrote die Tendenz haben, sich eher auf den Erdboden zuzubewegen als von ihm Weg.
Gruß,
Christian