Hallo allerseits,
meine Schwiegereltern stehen vor folgendem Fall: ihre Hausbank hat seit 10 Monaten den Dauerauftrag für die Miete nicht ausgeführt. Vorher ging eine einmalige Änderung vonstatten (Kürzung der Miete), an die sich aber definitiv die erneute Einrichtung der alten Miethöhe anschloss und so auch auf dem Auszug von 12/11 zu finden ist. Seitdem scheint es auch der Hausverwaltung nicht aufgefallen zu sein; es kam bisher keine Mahnung.
In den AGB der Bank steht drin, dass sie für Nicht-Ausführungen von Daueraufträgen die entsprechenden Schäden (Entgelte & Zinsen) trägt.
Weiß jemand, wie ich das verstehen darf? Dass meine Schwiegereltern den Fehler erst jetzt bemerkten ist fatal, aber nunmal nicht zu ändern. Die Frage die sich hier aber stellt ist, inwiefern sie mit haften.
Die Mietschulden belaufen sich auf über 5000 Euro. Es liegt der Bank zur internen Klärung vor.
Sollten wir einen Anwalt kontaktieren? Wir haben leider mit anwaltlicher Hilfe nicht die besten Erfahrungen gemacht (zu langsam, zu desinteressiert bei geringem Streitwert).
Für sachgemäße Hilfe bin ich sehr dankbar!