Haftung bei Dauerauftrag

Hallo allerseits,

ein älteres Ehepaar steht vor folgendem Fall: ihre Hausbank hat seit 10 Monaten den Dauerauftrag für die Miete nicht ausgeführt. Vorher ging eine einmalige Änderung vonstatten (Kürzung der Miete), an die sich aber definitiv die erneute Einrichtung der alten Miethöhe anschloss und so auch auf dem Auszug von 12/11 zu finden ist. Seitdem scheint es auch der Hausverwaltung nicht aufgefallen zu sein; es kam bisher keine Mahnung.

In den AGB der Bank steht drin, dass sie für Nicht-Ausführungen von Daueraufträgen die entsprechenden Schäden (Entgelte & Zinsen) trägt.
Weiß jemand, wie das zu verstehen ist? Die Frage die sich hier stellt ist, inwiefern die Kontobesitzer mit haften.
Die Mietschulden belaufen sich auf über 5000 Euro. Es liegt der Bank zur internen Klärung vor.
Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Hallo,

ein Mieter hat mehrere Monate lang keine MIete gezahlt. Dem Vermieter ist es bisher nicht aufgefallen.

Wo ist ein Schaden entstanden, für den irgendwer die Haftung übernehmen soll?

Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Eine Aufklärung über die Rechtslage ist hier möglicherweise nicht verkehrt.

Ich schlage vor, daß sich zunächst mal Mieter und Vermieter an einen Tisch setzen und das „Problem“ besprechen.

Gruß
Jörg Zabel

Falsch verstanden !
Howdy,

Ich schlage vor, daß sich zunächst mal Mieter und Vermieter an
einen Tisch setzen und das „Problem“ besprechen.

hier will man doch eher gar nicht zahlen, sondern die Bank soll die 5000 Ohren berappen. Wieso sollte man sich da mit dem Vermieter treffen? Man hat doch kein Problem mit dem VM sondern mit der bösen, zahlungsunwilligen Bank :wink:

Gruss
norsemanna

hi

Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Warum? Weil das Ehepaar seine Kontoauszüge seit fast einem Jahr nicht kontrolliert hat?
Weil sowohl Vermieter als auch Mieter zu doof sind festzustellen, daß die Miete nicht bezahlt wird?

Das Ehepaar soll einfach seine Miete nachzahlen und in Zukunft die Kontoauszüge kontrollieren und gut ist.
Fehler können überall passieren und das ganze sieht ganz nach einem schlichten Fehler aus. Entweder hat das Ehepaar der Bank nicht klar gesagt, daß der Dauerauftrag nach der Änderung wie vorher weiterlaufen soll oder die Bank hat es vermasselt.
Aber den Umstand ansich hätte das Ehepaar schon im nächsten Monat festellen und korrigieren können.

Gruß
Edith

Liebe Edith - im Text steht klar, dass der Dauerauftrag korrekt ist. Blöd ist in diesem Fall keiner - das ist unverschämt und auf eine solche Antwort kann ich verzichten. Ich bat um hilfreiche Kommentare zur Sachlage. Wie bereits erwähnt HAFTET die Bank. Die Frage ist nur wie.

Solche Kunden braucht niemand…

In den AGB der Bank steht drin, dass sie für Nicht-Ausführungen von Daueraufträgen die entsprechenden Schäden (Entgelte & Zinsen) trägt.

Die Bank haftet selbstverständlich für alle Schäden, die durch von der Bank verursachte falsche Ausführung von Daueraufträgen passiert.

Dazu müßte geprüft werden, wer an der falschen Ausführung schuld ist. Dann müßte geprüft werden, ob ein Schaden entstanden ist (Verzugszinsen).

Die Mietschulden belaufen sich auf über 5000 Euro.

Dann sollten diese schleunigstens vom Mieter bezahlt werden, ohne in Foren wie hier zu lamentieren!

Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Das kann ich den Betroffenen nur dringend empfehlen.
Scheinbar glauben sie tatsächlich, daß durch den fehlenden Dauerauftrag, selbst wenn er durch Verschulden der Bank entstanden ist, die Bank ein Verschulden in Höhe der Zahlung der Miethöhe entsteht.
Real hat die Bank maximal Schäden in Höhe von Mahngebühren oder Verzugszinsen verursacht, also 3 Mark 50 oder so.

Und:
Wir würden die Geschäftsbeziehung zu dem betroffenen Kunde aus wichtigem Grund fristgemäß kündigen, wenn er gegenüber uns Schäden in Höhe des Mietzinses geltend machen würde. Solche dummdreisten Kunden (sorry für den Begriff) möchten wir nicht wirklich haben.

Und wer das ganze wie ich sieht, den bitte ich um ein Sternchen. Danke.

Erdbeerzunge

Hallo,

hier will man doch eher gar nicht zahlen, sondern die Bank
soll die 5000 Ohren berappen.

Achso.
Wahrscheinlich sind die 5000 Euronen schon ausgegeben und keiner wird wissen, wohin sie gegangen sind. Jetzt müssen sie aber wieder her.

Ich fürchte, ich glaube zu sehr an das Gute im Menschen.

Gruß
Jörg Zabel

Sternchenklauerin (owt)
.

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Lieber Magister,

Liebe Edith - im Text steht klar, dass der Dauerauftrag
korrekt ist. Blöd ist in diesem Fall keiner - das ist
unverschämt und auf eine solche Antwort kann ich verzichten.

wenn du mit jeder Antwort hier unzufrieden bist, die dir nicht sagt, die Bank muss zahlen, dann kannst du es gleich vergessen.

Sachlage. Wie bereits :erwähnt HAFTET die Bank.

Aber nicht fuer die zu zahlenden 5000 Euro, sondern nur fuer den entstandenen Schaden. Dem Schuldner ist hier wohl kaum ein Schaden entstanden.

Gruss
norsemanna

für 1000 Sternchen gibts wohl eine Waschmaschine ?

1 Like

Liebe Edith - im Text steht klar, dass der Dauerauftrag
korrekt ist.

Blöd ist in diesem Fall keiner - das ist
unverschämt und auf eine solche Antwort kann ich verzichten.

Wirklich ?
Das kann man auf Grund deiner Antwort auch anders sehen!

Ich bat um hilfreiche Kommentare zur Sachlage. Wie bereits
erwähnt HAFTET die Bank.

Für was ?

Die Frage ist nur wie.

Welche Antwort erwartest Du denn ?

hi

Liebe Edith - im Text steht klar, dass der Dauerauftrag
korrekt ist.

Wenn der Dauerauftrag korrekt ist, warum er dann 10 Monate nicht durchgeführt und warum ist das dem Ehepaar nicht aufgefallen?

Ich bat um hilfreiche Kommentare zur Sachlage.

Die hast Du erhalten, das Ehepaar soll seine Mietschulden zahlen und Hinkunft die Kontoauszüge kontrollieren.
Daß Dir die Antwort nicht gefällt, ist einfaches Lebensrisiko.

Wie bereits
erwähnt HAFTET die Bank. Die Frage ist nur wie.

Wenn Du Dir sicher bist, daß die Bank haftet, dann weißt Du ja sicher auch wie und brauchst nicht mehr weiterzufragen.

Gruß
Edith

hi

Die Bank haftet selbstverständlich für alle Schäden, die durch
von der Bank verursachte falsche Ausführung von Daueraufträgen
passiert.

Wobei der Dauerauftrag in diesem Fall nicht falsch, sondern gar nicht ausgeführt wurde.

Dazu müßte geprüft werden, wer an der falschen Ausführung
schuld ist.

und ob es nicht auffallen hätte müssen, daß der Auftrag gar nicht durchgeführt wurde.

Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Das kann ich den Betroffenen nur dringend empfehlen.

Au ja, bei diesem Gespräch wäre ich dann aber gerne ein Mäuschen *g*

Lieber Anwalt, bei der Bank wurde ein Dauerauftrag 10 Monate nicht durchgeführt. Es mir leider niemals aufgefallen und ich habe daher keine Miete bezahlt. Jetzt hätte ich gerne die angelaufenen Mietzschulden von der Bank ersetzt. Die ist ja schließlich schuld, daß ich keine Kontoauszüge kontrolliere.

Real hat die Bank maximal Schäden in Höhe von Mahngebühren
oder Verzugszinsen verursacht, also 3 Mark 50 oder so.

Da dem Vermieter die fehlenden Zahlungen ja auch noch nicht aufgefallen sind, noch nicht mal das.

Und wer das ganze wie ich sieht, den bitte ich um ein
Sternchen. Danke.

Du weißt aber schon, daß es die lila Waschmaschine bei Erreichen der 10.000 Sterne nicht mehr gibt? :wink:

Gruß
Edith

1 Like

Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Das kann ich den Betroffenen nur dringend empfehlen.

Au ja, bei diesem Gespräch wäre ich dann aber gerne ein
Mäuschen *g*

Ich auch :wink:.

Du weißt aber schon, daß es die lila Waschmaschine bei
Erreichen der 10.000 Sterne nicht mehr gibt? :wink:

10.000 Sterne schaffe ich in diesem Leben nicht mehr. Aber
ab 500 Sternen hat man mit seinen Kommentaren automatisch Recht :wink:.

Gruß
Edith

Grüße

C.

Hallo,

ein älteres Ehepaar steht vor folgendem Fall: ihre Hausbank
hat seit 10 Monaten den Dauerauftrag für die Miete nicht
ausgeführt. Vorher ging eine einmalige Änderung vonstatten
(Kürzung der Miete), an die sich aber definitiv die erneute
Einrichtung der alten Miethöhe anschloss und so auch auf dem
Auszug von 12/11 zu finden ist. Seitdem scheint es auch der
Hausverwaltung nicht aufgefallen zu sein; es kam bisher keine
Mahnung.

In den AGB der Bank steht drin, dass sie für
Nicht-Ausführungen von Daueraufträgen die entsprechenden
Schäden (Entgelte & Zinsen) trägt.
Weiß jemand, wie das zu verstehen ist? Die Frage die sich hier
stellt ist, inwiefern die Kontobesitzer mit haften.
Die Mietschulden belaufen sich auf über 5000 Euro. Es liegt
der Bank zur internen Klärung vor.
Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?

Die Bank erstellt doch regelmässig einen Rechnungsabschluß. Hole ich meine Kontoauszüge nicht ab, schicken sie mir die per Post alle zu wenn auch der Rechnungsabschluß gemacht wird. Hier alle 3 Monate glaube ich.

Hatte übrigens einen ähnlichen Fall vor Jahren, die Bank hat statt der Miete die Kaution als Dauerauftrag eingerichtet hat. Der Vermieter hat es aber nach der zweiten Überweisung gemerkt und das zuviel bezahlte Geld zurücküberwiesen, (da ist es mir noch gar nicht aufgefallen) ja und die Bank hat den Fehler berichtigt. Ganz ohne Anwalt und Haftung.

Gruß vonsales

Hi,
das ist recht einfach:

Die Bank haftet für Schäden, die sie verursacht hat.

Der Mieter schuldet das Geld dem Vermieter - das hat der Mieter zu bezahlen - das ist kein Schaden, sondern eine Schuld. Der Mieter muss also nachzahlen. Die 5.000 EUR haben also nichts mit dem Thema „Haftung“ zu tun. Da ist die Bank aussen vor . klar, warum sollte sie dem Mieter die Miete zahlen…

Dem Vermieter ist vermutlich ein Zinsschaden entstanden, den hat der Verursacher zu tragen - diesen Schaden kann man leicht berechnen.

Jetzt schauen wir uns an, wer die Schuld an dem Schaden trägt:

Hierzu reicht ein Blick auf die Auftragsbestätigung für den Dauerauftrag, den der Mieter hoffentlich noch hat, erstzweise auf die Unterlagen, die die Bank dazu hat.

Steht da etwas anderes drin, als die Bank gemacht hat, so haftet sie für den Schaden, stimmen Auftrag und Ausführung überein, so haftet der Mieter für den Schaden.

Eine Besonderheit sehe ich hier natürlich noch: 10 Monate seine Auszüge nicht zu kontrollieren (Als Mieter, wie als Vermieter) dürfte vor jedem Gericht mindestens als fahrlässig eingestuft werden. Eine Haftung (sofern Sie die Schuld für die fehlende Auführung trägt) über den entsprechenden (in der Regel quartalsweisen) Abschluss hinaus halte ich daher für unwahrscheinlich.

Viele Grüße

Uwe