Hallo allerseits,
ein älteres Ehepaar steht vor folgendem Fall: ihre Hausbank hat seit 10 Monaten den Dauerauftrag für die Miete nicht ausgeführt. Vorher ging eine einmalige Änderung vonstatten (Kürzung der Miete), an die sich aber definitiv die erneute Einrichtung der alten Miethöhe anschloss und so auch auf dem Auszug von 12/11 zu finden ist. Seitdem scheint es auch der Hausverwaltung nicht aufgefallen zu sein; es kam bisher keine Mahnung.
In den AGB der Bank steht drin, dass sie für Nicht-Ausführungen von Daueraufträgen die entsprechenden Schäden (Entgelte & Zinsen) trägt.
Weiß jemand, wie das zu verstehen ist? Die Frage die sich hier stellt ist, inwiefern die Kontobesitzer mit haften.
Die Mietschulden belaufen sich auf über 5000 Euro. Es liegt der Bank zur internen Klärung vor.
Sollte ein Anwalt kontaktiert werden?