Haftung bei defektem Ebay Artikel

Wenn ein Ebay Verkäufer einen als technisch einwandfrei beschriebenen Artikel verkauft und verschickt, der Empfänger diesen als defekt reklamiert, und das Paket unbeschädigt ist, die Versandversicherung des Transportunternehmen also nicht greift, wer bleibt dann auf dem Schaden sitzen? Naturgemäß kann der Verkäufer nicht belegen, daß der Artikel tatsächlich funktionsfähig war, noch dem Empfänger nachweisen, daß er evtl. die Ware selbst beschädigt hat.
Die Auktion war natürlich mit dem mittlerweile üblichen Verweis auf EU-Recht und dem Zusatz „keine Garantie/Rückgabe da Verkauf von privat“ versehen. Keine Ahnung, ob das irgendeine Relevanz hat.
Danke schon mal für jeden sachdienlichen Hinweis!

LG

Ein Verkäufer kann sich vor Absendung der Ware rein vorsorglich Beweismittel bezüglich der Unversehrtheit, bzw. Funktionstüchtigkeit verschaffen, indem er z.B. Zeugen einbezieht, oder Fotoaufnahmen herstellt, u.z. sowohl von der unverpackten Ware, als auch von dem versandfertigen Paket. Ein Käufer kann zur Öffnung eines äusserlich unversehrt angelieferten Paketes, sowie einer Funktionspruefung der Ware ebenfalls Zeugen beiziehen. Vor Gericht ist es doch so, dass eine vorgebrachte Behauptung, die von der Gegenpartei bestritten wird, kaum Bedeutung hat, wenn sie nicht bewiesen werden kann. Genaueres kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, nachdem Sie ihm alle im Zusammenhang relevanten Fakten geschildert haben.