Liebe Auch-Eigentümer,
bei meinem Anwesen wurde August 2010 die Auffahrt gepflastert. Sie grenzt an ein Nachbarhaus. In ihr verläuft ein dickes tönernes Kanalrohr. Nun meldet sich der Nachbar und zeigt mir, dass in seinem Keller aus Richtung meiner Auffahrt stinkendes Toiletten-Abwasser seitlich einsickert.
Die Pflasterer fuhren seinerzeit mit schwerem Gerät in der Auffahrt herum. An die Kamera-Untersuchung ist schon gedacht.
Meine Frage: Wer haftet gegenüber dem Nachbarn und muss ggf das Kanalrohr austauschen: der Pflasterer oder ich als Grundstückseigentümer?
Danke schon mal für etwaige Antworten!
Gruß
instrumentalix
Ich denke mal wenn Sie dem Straßenbauer/Pflasterer darauf hingewiesen hast , das dort so ein Tonrohr existiert und das schriftlich festgehalten ist, könnte man theoretisch Regressansprüche geltend machen.
Aber wer macht sowas?!
Und wussten Sie selber von dem Tonrohr?!
Sieht dann er Blöd aus für den Eigentümer
.
Ggf. Mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen,
Wenn Sie da jemanden kennen, ansonsten gehts gleich wieder ins Geld:frowning:
MfG
Hi instrumentalix,
diese Frage lässt sich hier nicht abschließend beantworten. Um den Unternehmer haftbar zu machen müssen Sie Ihm eindeutig nachweisen das er den Schaden verursacht hat. Das dürfte aus meiner Sicht allerdings sehr schwer bis unmöglich sein. Daher werden Sie als Eigentümer wohl für den Schaden aufkommen müssen. Allerdings sind solche Schäden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, so das Sie vermutlich keine eigenen finanziellen Mittel aufwenden müssten.
Hallo,
nach meiner Erfahrung und Einschätzung haftet der Unternehmer , wenn er entweder am Rohr selbst gearbeitet hat, oder durch seine Ausschachtungsarbeiten
die Rohrüberdeckung so gering war, dass es auf Grund dessen zum Bruch durch die schweren Geräte kam. Auch durch den möglicherweise zu schweren Flächenrüttler kann eine alte Rohrleitung defekt werden. Wenn sie ihm zu Beginn der Arbeiten einen Hinweis auf die alte Rohrleitung gaben, hätte er seine Arbeiten mit entsprechender Vorsicht ausüben müssen. Ein klarer Haftpflichtfall für die Unternehmer Versicherung.
Aus meiner Einschätzung haften sie für die Schäden am Nachbarhaus nicht. Die Außenisolierung eines Hauses sollte kompakt genug sein um das Eindringen von Wasser und somit auch von Fäkalien zu verhindern.
Das Wechseln ihres Rohres sollte ihr eigenes Interesse sein, denn eine defekte Rohrleitung in der Einfahrt wird im Laufe der Zeit bestimmt nicht dicht, sondern sich irgendwann verstopfen .
Der Nachbar hat nach meinem Kenntnisstand gegenüber den Straßenbauern keinen Anspruch auf Ersatzleistung, weil nie ein direktes Verhältnis wie Z.B. Auftrag oder Bauvertrag bestanden hat.
Sie sind dem Nachbarn gegenüber schadenersatzpflichtig!
Aber jetz kommt der Straßenbauer doch zum zahlen!
Denn jetzt ist er Ihnen schadenersatzpflichtig.
Meines Erachtens hat es in der neueren Vergangenheit seitens der EU diese neuerliche Rechtssprechung gegeben.
Rufen Sie mal bei der Handwerkskammer an und erkundigen sich dort.
Wahrscheinlich ist das Rohr bei Verdichtungsarbeiten beschädigt worden.
PS. Wenn diese Antwort weitergeholfen hat, darf das als solches auch angeklickt werden.
Hallo instrumentalix,
eigentlich ist der Fall recht einfach, jedoch auch recht schwierig.
Prinzipiell haftet der Pflasterer für durch Ihn entstanden Schäden (z.B. Verdichtungsschaden), hierzu müsstest Du jedoch nachweisen können, dass er den Schaden auch verursacht hat.
Dies ist nach einem so langen Zeitraum eher unwahrscheinlich.
Mehr kann ich Dir dazu auch nicht sagen.
Es bleibt nur noch anzumerken: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen.
Gruß,
Marcus
Sorry, aber da solltest du einen juristisch erfahrenen Fachmann fragen. Mein Fachgebiet beschränkt sich aufs Plastern.
Viel Erfolg
Hallo,
zuerst immer der Grundstückseigentümer. Der kann dann evtl. den Verursacher in Regress nehmen. Privathaftpflicht hilft da weiter,
viele Grüße
Andreas