Haftung bei Diebstahl

Hallo,

ein Bekannter hat bei mir seine Surfbretter im Keller untergestellt. Wenn diese nun aus dem zugeschlossenen Keller geklaut werden, bin ich dann haftbar?
Er zahlt mir dafür eine kleine Gebühr. (100,- im Jahr)
Ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert?

mfg,
Till

Hi Till,

. . . wenn darin Deine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen wird, allemal!

Munter bleiben

Hubert