Guten Tag zusammen,
folgende Frage habe ich:
Muss ein Arbeitgeber für einen Unfallschaden am KfZ seines Arbeitnehmers aufkommen, wenn sich der Arbeitnehmer auf einer Dienstfahrt mit eigenem PKW befand? Insbesondere für den Fall, dass es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Auszubildenden handelt, und es sich bei dem Arbeitgeber um eine Versicherungsagentur handelt (Stichwort: Betriebshaftpflicht).? Schuld am Unfall hat der Auszubildende, der Schaden am PKW de Unfallbeteiligten ist natürlich über die Haftpflicht gedeckt.
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
Achim Wahle
Muss ein Arbeitgeber für einen Unfallschaden am KfZ seines
Arbeitnehmers aufkommen, wenn sich der Arbeitnehmer auf einer
Dienstfahrt mit eigenem PKW befand?
Nein, muß er nicht. In der Regel ist arbeitsvertraglich eine entschädigung für den Einsatz des Privat-PKW vereinbart, mit der alle Folgekosten abgegolten sind.
Versicherungsagentur handelt (Stichwort: Betriebshaftpflicht).?
Die Betriebshaftpflicht ist dafür da, wenn man einen Dritten schädigt. Das hat aber der AG nicht getan, der Azubi hat den Unfall selbst verursacht.
Arbeitgeber haftet
Guten Tag zusammen,
folgende Frage habe ich:
Muss ein Arbeitgeber für einen Unfallschaden am KfZ seines
Arbeitnehmers aufkommen, wenn sich der Arbeitnehmer auf einer
Dienstfahrt mit eigenem PKW befand?
Nach allgemeiner Rechtssprechung ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Schäden (auch eigenverschuldete) am Mitarbeiterfahrzeug verpflichtet, sofern sich der Arbeitnehmer auf einer genehmigten oder angeordneten Dienstfahrt mit dem Privatfahrzeug befunden hat. Eine Entlastung ist für den Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des Mitarbeiters möglich.
Für diese Fälle wurden spezielle Dienstreise-Fahrzeug-Versicherungen von der Versicherungswirtschaft entwickelt. Diese leisten bei dienstlichen Fahrten mit dem Privat-Pkw, so dass die eigene Kasko-Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muss.
Für den Haftpflichtschaden am gegnerischen Fahrzeug muss der Verursacher aufkommen. Diese Schäden sind in der Regel durch die vom Arbeitgeber gezahlte Kilometerpauschale abgegolten.
Vielen Dank für die Antwort!
Mfg
Achim Wahle
Vielen Dank für die Antwort!
MfG
Achim Wahle