Haftung bei Dienstreise

Hallo,

folgende Situation: zwei Beamtenanwärter müssen zu einer 5-tägigen Dienstreise. Einer fährt mit dem Auto und der andere ist Beifahrer. Beide haben dies entsprechend in ihren Dienstreiseanträgen angegeben. Nun kommt es dazu, dass beide die Möglichkeit erhalten bei einer anderen Person, die bei einer anderen Stadt angestellt ist, mitzufahren. Da es am Montag direkt los geht und nun Wochenende ist, ist es nicht mehr möglich die Dienstreiseanträge entsprechend abzuändern, bzw. neu zu stellen. Sind die beiden Anwärter, falls es am Montag zu einem Unfall kommen sollte, überhaupt versichert?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hoi.

Meiner Meinung nach geht es hier um zwei Fragestellungen.

  1. Versicherungsschutz

  2. Abrechnung der Reise

Bei der Beantragung einer Reise ist es oft nicht 100%tig klar, wie sich diese gestaltet. Da aber grundsätzlich die Reise mit Kfz genehmigt wurde, spielt die Änderung des Reisemittels keine Rolle.

§ 2 BRKG Dienstreisen

(1) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, mit Ausnahme von Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort, schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, es sei denn, dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt der Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschäfts nicht in Betracht kommt.

Ciao
Garrett