Angenommen, es wird eine Doppelhaushälfte zum Verkauf angeboten. Beide Doppelhaushälften sind schon etwas älter, eine davon scheint gepflegt, die andere eher vernachlässigt zu sein. Für den Fall, dass von der vernachlässigten Haushälfte Schäden ausgehen, die sich dann auch auf die gepflegte Hälfte auswirken würde, wer haftet denn dann für den Schaden, beispielsweise bei Schäden durch undichtes Dach oder im Extremfall gar nach einem Einsturz? Könnte der Besitzer der ungepflegten, nicht bewohnten Hälfte in irgendeiner Form dazu verpflichtet werden, Schäden am Dach auszubessern?
Hallo,
Für DHH gilt dasselbe wie für jede andere Sache auch.
Der Eigentümer muss dafür sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht und muss für verursachte
Schäden haften.
Grüße
miamei
Im Normalfall haftet immer der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes.
Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass ein Schaden durch höhere Gewalt entsteht,
wie z.B. durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Bergrutsch usw.
Für solch einen Schaden sollte jeder Gebäudeeigentümer eine entsprechende Wohngebäudeversicherung haben,
denn nur diese zahlt dann den entstandenen Schaden.
Gruß Apolon
Danke euch beiden für die Antworten! So in der Art habe ich es fast vermutet und erhofft… Besten Dank nochmals!
Gruß Sole