Hallo,
wer haftet bei Entladung im Nahverkehr, wenn der Schaden waehrend der Entladung mit der Hebebuehne des LKW geschah?
Mein Spediteur zieht sich zurueck auf die Aussage " Entladung ist Empfängersache und haftet auch dafür".
Ich sehe das allerdings ein wenig anders. Der Empfänger empfängt das Material nach der Entladung am Boden und bedient nicht selbst die Bühne.
Wer kann helfen?
Danke für eine Antwort