Haftung bei Entladung mit Hebebuehne

Hallo,

wer haftet bei Entladung im Nahverkehr, wenn der Schaden waehrend der Entladung mit der Hebebuehne des LKW geschah?

Mein Spediteur zieht sich zurueck auf die Aussage " Entladung ist Empfängersache und haftet auch dafür".
Ich sehe das allerdings ein wenig anders. Der Empfänger empfängt das Material nach der Entladung am Boden und bedient nicht selbst die Bühne.

Wer kann helfen?

Danke für eine Antwort

Hallo

wer haftet bei Entladung im Nahverkehr, wenn der Schaden
waehrend der Entladung mit der Hebebuehne des LKW geschah?

Geschah der Schaden denn an der zu liefernden Ware oder an etwas anderem? Möglicherweise bezieht sich der Vorbehalt sowieso nur auf ersteres.

Gruß
smalbop

Hi,

der Schaden entstand ausschliesslich an dem Material. Palette ist von der Bühne gekippt.