Haftung bei Exportverstößen

Hallo,
mich würde interessieren, wer bei Verstößen gegen das Exportrecht haftbar ist.
Ist es immer der Chef oder doch der Mitarbeiter, der vielleicht eine kaufmännische Ausbildung hat und im Tagesgeschäft sämtliche Exportgeschäfte mit Rüstungsgütern tätigen soll und nicht auf fundierte fachmännische Exportkontrollrechtkenntnisse zurückgreifen kann?
Wer ist „dran“, wenn gegen hier verstoßen wird, wissentlich oder unwissentlich.

Vielen Dank!

Grüße,
Sonja

Hallo!

Die Firma, vertreten durch den Geschäftsführer ist rechtlich für alles verantwortlich was in ihrem Namen geschieht oder auch nicht geschieht.

Möglicherweise käme dann Beihilfe weiterer Personen in Betracht.

MfG
duck313