Haftung bei fahrlaessiger Koerperverletzung

Eine Kundin wird in einem Kaufhaus von einer Verkaeuferin angerempelt und zieht sich beim Sturz eine sehr schmerzhafte Oberschenkelprellung zu. Wer haftet in diesem Fall, Verkaeuferin oder Arbeitgeber, und besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder eine Haushaltshilfe, wenn die Verletzte dadurch in ihrer Gehfaehigkeit eingeschraenkt ist?

Moin!

Hier müsste wohl zunächst mal bewiesen werden, dass die Verkäuferin das absichtlich getan hat und ob das nachweisbar ist, bspw. durch Zeugen.

Dann müsste bewiesen werden, wie schwer die Oberschenkelprellung war und ob sie nachweisbar eine Folge des o.g. Sturzes ist.

Wenn dem so ist, würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Frage: Wieso sollte eine Verkäuferin eine Kundin absichtlich zu Fall bringen und so verletzen?

IANAL

Gruß