Haftung bei fehlerhafter Einstellung am PC

hi,

wenn jemand einen pc kauft und geliefet bekommt, diesesn in betrieb nimmt, könnte folgendes passieren:

die person liest die bedienungsanleitung, schliesst alles an.
hinten am pc ist ein regler auf dem die zahl 115 steht, den pc versorgt der kunde nun mit strom.
es gibt einen knall und der pc ist tot. die einstellung 115 ist wohl für den betrieb in den USA gedacht. bei der zahl 115 ist keine einheit wie volt o.ä. angegeben.

der händler sagt, dies könne die falsche spannung gewesen sein, der pc müsste auf 230 stehen. es handelt sich in unserem fall um die spannung fürs netzteil.
der hersteller selbst sagt, der schalter stünde bei auslieferung immer auf 230 volt und wenn er nun auf 115 gestanden hat, sei es das problem des kunden.
der pc ist beschädigt und ggf. icht mnehr zu gebrauchen.

trägt da nicht vor allem der hersteller die haftung, da dieser schalter nicht einmal in der bedienungsanleitung abgebildet war?

für den fall, dass bspw. der kunde den schalter im betrieb von 230 auf 115 umgestellt hätte, würde dies etwas ändern? denn eine anleitung zu diesem punkt gibt es in unserem theoret. Fall nicht.
…oder wenn beim herausnehmen aus dem karton unbemerkt der schalter bewegt orden wäre und von 230 auf 115 verstellt worden wäre.

ist es nicht aufgabe des herstellers, hier einen warnhinweis anzubringen bzw zumindest in der Anleitung auf die beschädigugnsgeahr hinzuweisen?

DAS kann doch nicht das problem des kunden sein!?

danke vorab
living free

Hallo,

es gibt einen knall und der pc ist tot. die einstellung 115
ist wohl für den betrieb in den USA gedacht. bei der zahl 115
ist keine einheit wie volt o.ä. angegeben.

der händler sagt, dies könne die falsche spannung gewesen
sein, der pc müsste auf 230 stehen. es handelt sich in unserem
fall um die spannung fürs netzteil.

das war definitiv die falsche Spannung.

der hersteller selbst sagt, der schalter stünde bei
auslieferung immer auf 230 volt und wenn er nun auf 115
gestanden hat, sei es das problem des kunden.
der pc ist beschädigt und ggf. icht mnehr zu gebrauchen.

trägt da nicht vor allem der hersteller die haftung, da dieser
schalter nicht einmal in der bedienungsanleitung abgebildet
war?

Mit dem Hersteller steht der Käufer in keinerlei direktem Rechtsverhältnis. Anspruchsgegner ist der Verkäufer.

für den fall, dass bspw. der kunde den schalter im betrieb von
230 auf 115 umgestellt hätte, würde dies etwas ändern? denn
eine anleitung zu diesem punkt gibt es in unserem theoret.
Fall nicht.

Da so ein Schalter nicht „so eben“ umzuschalten ist, sondern man mit einem Werkzeug darangehen muss, müsste sich der Käufer schon die Frage gefallen lassen, warum er an etwas umherschaltet, von dessen Funktion er nichts weiß (auch wenn diese eigentlich naheliegend ist). Im Zweifel hätte der Käufer sich informieren müssen oder eine Betriebsanleitung einfordern müssen.

…oder wenn beim herausnehmen aus dem karton unbemerkt der
schalter bewegt orden wäre und von 230 auf 115 verstellt
worden wäre.

Technisch unmöglich.

ist es nicht aufgabe des herstellers, hier einen warnhinweis
anzubringen bzw zumindest in der Anleitung auf die
beschädigugnsgeahr hinzuweisen?

Wäre sinnvoll. Aber nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer ist in der Pflicht.

DAS kann doch nicht das problem des kunden sein!?

Sollte der PC tatsächlich mit der falschen Einstellung ausgeliefert worden sein, so würde das Ansprüche gegen den Verkäufer begründen. Das Problem scheint hier aber die Beweisbarkeit. Vermutlich wurde der PC nach Montage an einem 230 Volt Netz getestet und ein versehentliches Umschalten ist kaum möglich.

Gruß

S.J.

Hi Steve J.
danke für die Infos.

Da so ein Schalter nicht „so eben“ umzuschalten ist, sondern
man mit einem Werkzeug darangehen muss, müsste sich der Käufer
schon die Frage gefallen lassen, warum er an etwas
umherschaltet, von dessen Funktion er nichts weiß (auch wenn
diese eigentlich naheliegend ist). Im Zweifel hätte der Käufer
sich informieren müssen oder eine Betriebsanleitung einfordern
müssen.

na Ansichtssache, herstellerfreundlich.

…oder wenn beim herausnehmen aus dem karton unbemerkt der
schalter bewegt orden wäre und von 230 auf 115 verstellt
worden wäre.

Technisch unmöglich.

beim Greifen am Gehäuse, um den PC aus dem Karton zu nehmen, kann man mit dem Finger ohne es zu sehen schon den Regler umlegen.

ist es nicht aufgabe des herstellers, hier einen warnhinweis
anzubringen bzw zumindest in der Anleitung auf die
beschädigugnsgeahr hinzuweisen?

Wäre sinnvoll. Aber nicht der Hersteller, sondern der
Verkäufer ist in der Pflicht.

hier wäre vor allem die rechtliche Sichtweise wichtig udn interessant.

Sollte der PC tatsächlich mit der falschen Einstellung
ausgeliefert worden sein, so würde das Ansprüche gegen den
Verkäufer begründen. Das Problem scheint hier aber die
Beweisbarkeit. Vermutlich wurde der PC nach Montage an einem
230 Volt Netz getestet und ein versehentliches Umschalten ist
kaum möglich.

nun, aber wo ist rechtlich betrachtet das Verschulden des Kunden?

Gruss,
Living free

Vielleicht sagst Du einfach, was Du an meinen Ausführung nicht verstanden hast?

Der letzte Satz war doch eindeutig.

Gruß

S.J.

Hi Steve und danke für deine Geduld,

hierzu:

„Sollte der PC tatsächlich mit der falschen Einstellung ausgeliefert worden sein, so würde das Ansprüche gegen den Verkäufer begründen. Das Problem scheint hier aber die Beweisbarkeit. Vermutlich wurde der PC nach Montage an einem 230 Volt Netz getestet und ein versehentliches Umschalten ist kaum möglich.“

ja nun, grade das kann der Hersteller immer behaupten, aber wieso sollte der Kunde in der Beweislast sein…das kann man ja nie beweisen.

Von daher sehe ich laienhaft ausgedrückt ein „Informationsverschulden“…falsche Bedienungsanleitung und mangelhafte sicherung am Gerät.
Vergleichbar ist, du kaufst ein Bügeleisen und dort kann man die Spannung einfach so umstellen, in der Anleitung steht nix dazu und ein Warnaufkleber ist auch nicht drauf.
Na, dann ist ja immer der Kunde der Dumme.

Das muss doch hinsichtlich Anleitung/Warnhinweis am Gerät rechtlich geklärt /richterlich entschieden sein.(!?)

…und eben, selbst wenn der Kunde den Schalter während des Betriebs umlegt, fraglich bleibt die Hinweispflicht und korrekte Anleitung des Herstellers. Hier sollte/muss doch eine Haftung gegeben sein!

Gruss
L.F.

Hallo,

„Sollte der PC tatsächlich mit der falschen Einstellung
ausgeliefert worden sein, so würde das Ansprüche gegen den
Verkäufer begründen. Das Problem scheint hier aber die
Beweisbarkeit. Vermutlich wurde der PC nach Montage an einem
230 Volt Netz getestet und ein versehentliches Umschalten ist
kaum möglich.“

was ist daran so schwer zu verstehen oder unlogisch? Selbstverständlich müssen erhobene Behauptungen bewiesen werden. Oder wie stellst Du Dir das vor? Dass der Käufer etwas behauptet und das als die „einzige Wahrheit“ gesehen wird? Wenn es so ist, wie von Dir geschildert, begründet es Ansprüche. War es nicht so, begründet es keine Ansprüche. Ist die Lage strittig, muss bewiesen werden. So funktioniert es in unserem Rechtssystem.

ja nun, grade das kann der Hersteller immer behaupten, aber
wieso sollte der Kunde in der Beweislast sein…das kann man ja
nie beweisen.

Ist an meiner Aussage „Mit dem Hersteller steht der Käufer in keinerlei direktem Rechtsverhältnis. Anspruchsgegner ist der Verkäufer irgend etwas unverständlich? Oder warum fängst Du immer wieder davon an, dass der Hersteller zu irgend etwas verpflichtet sei? Der Hersteller sitzt ggf. irgendwo in einer chinesischen Provinz.

Von daher sehe ich laienhaft ausgedrückt ein
„Informationsverschulden“…falsche Bedienungsanleitung und
mangelhafte sicherung am Gerät.

Ich kenne die Umschalter an den Netzteilen sehr gut. Niemand würde auf die Idee kommen, da einfach dran herum zu schalten.

Vergleichbar ist, du kaufst ein Bügeleisen und dort kann man
die Spannung einfach so umstellen, in der Anleitung steht nix
dazu und ein Warnaufkleber ist auch nicht drauf.

Steht auf dem PC Netzteil „dass man die Spannung einfach so umstellen könne“?

Na, dann ist ja immer der Kunde der Dumme.

Wer sagt das? Ich sage genau das Gegenteil. Versuche doch einfach mal meine Ausführung zu verstehen. Du beharrst einfach auf Deinen Ansichten über die böse Welt und nimmst meine Aussage „Sollte der PC tatsächlich mit der falschen Einstellung ausgeliefert worden sein, so würde das Ansprüche gegen den Verkäufer begründen“ überhaupt nicht zur Kenntnis.

Das muss doch hinsichtlich Anleitung/Warnhinweis am Gerät
rechtlich geklärt /richterlich entschieden sein.(!?)

Muss es wirklich im Gesetz stehen, dass der Verbraucher davor gewarnt werden muss, an schwer zugänglichen Schaltern, deren Funktion unbekannt ist, einfach herum zu fummeln? Muss man den Käufer eines PKW ausdrücklich darauf hinweisen, am Motor nicht an irgend welchen Schrauben herum zu drehen?

…und eben, selbst wenn der Kunde den Schalter während des
Betriebs umlegt, fraglich bleibt die Hinweispflicht und
korrekte Anleitung des Herstellers. Hier sollte/muss doch eine
Haftung gegeben sein!

Irgendwie klingt das alles plötzlich gar nicht mehr so, wie zunächst behauptet, dass der Schalter bereits bei Kauf falsch eingestellt war, sondern so, als wenn der Käufer da einfach ein bisschen dran herum gespielt hat, obwohl er nicht wusste, was er tut. Anstatt dafür die Verantwortung zu übernehmen, wird jetzt jemand gesucht, dem man das anlasten kann.

Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist (Kurt Tucholsky).

Gruß

S.J.

Hallo,

deine ansicht kann ich nachvollziehen.
das mit dem hersteller habich aus z.ks. genommen, ist heir aber nebensächlich, ob der händlier oder hersteller dies behauptet.

und ein normal mit pc’s befasster kunde, muss m.e. korrekt hingewiesen werden, was die funktionen bedeuten.
dafür gibt es bedienungsanleitungen und die tatsache, dass der hersteller(oder händler) am gerät eine einstellungsmöglichkeit anbringt mit der das gerät in 1 sekunde seinen wert verliert und KEINEN warnhinweis anbringt, na ja…da wird ja mal die frage nach schuld erlaubt sein, tucholsky hin oder her.
wenn nicht einmal eine Enheit wie VOLT angebracht ist…
googel mal danach ,da wirst du sehen, dass dies kein einzelfall ist- natürlich steht es dir frei, all diese kunden/nutzer als schwer von begriff hinzustellen.

und wenn der kunde das gerät auspackt und den schalter auf 115 vorfindet und gleich ein foto macht, dann ist dies wohl auch kein beweis- wahrscheinlich muss noch ein notar dazu.

von daher bin ich schon der meinung, dass das verschulden nicht beim kunden liegt, rein objektiv gesehen.

nenne mir mal ein produkt, wo ein schalter dran ist, das eine „selbstzerstörungsfunktion“ hat und KEIN warnhinweis vorhanden ist.

gruss und danke.
l.f.

Hallo !

Es steht mit Sicherheit in der Anleitung drin.

Und wenn man schon einen Umschalter für zwei Netzspannungen hat und kein Mehrbereichsnetzteil(100-240 V),dann bestehen Gefahren,wenn man den Schalter falsch setzt.
Kommst Du mit dem PC vom USA-Besuch zurück,dann musst Du doch auch daran denken,ihn in Deutschland wieder umzuschalten vor der ersten Benutzung.
Davor kann Dich doch nicht mehr der Händler bewahren.

Hast Du eine Anleitung dabei gehabt ?
Steht etwas drin zum Thema Spannungsumschaltung und was zu beachten ist ?

Wenn Du keine Anleitung hattest,dann wäre das bereits ein Mangel,der zu Lasten des Verkäufers geht. Schäden müsste der sich dann anrechnen lassen.
Da würde ich ansetzen. Nicht beim Schalter,ob der womöglich bei Auslieferung auf 115 V stand statt 230 V.
Aber das Beweisproblem hätte man auch hier. Wenn nämlich strittig wäre,ob eine Anleitung beigelegt war.

MfG
duck313

Hi duck313

Es steht mit Sicherheit in der Anleitung drin.

-----------nun, das steht in der Anleitung in unserem theoret. Fall -
jedoch ist die Abbildung nicht mit Volt-Regler wie er am PC ist.

Und am PC ist an der Zahl 115 eben keine Einheit angegeben.
In der Anleitung steht es in Kleinschrift (Höhe 4 mm). Klar, wenn man will, redet sich der Verkäufer darauf hin raus.

Und wenn man schon einen Umschalter für zwei Netzspannungen
hat und kein Mehrbereichsnetzteil(100-240 V),dann bestehen
Gefahren,wenn man den Schalter falsch setzt.

--------ja klar, wenn man das weiss und wenn es in der Anleitung auf das Bild zutreffend erläutert ist…oder am Gerät ein Hinweis ist.

Kommst Du mit dem PC vom USA-Besuch zurück,dann musst Du doch
auch daran denken,ihn in Deutschland wieder umzuschalten vor
der ersten Benutzung.

--------- nun, richtig, wenn man all das Hintergrundwissen hat oder aus der Anleitung vermittelt bekommt- geh mal von recht „dummen“ oder unwissenden Anwender aus. Kein Hersteller kann erwarten, dass der Kunde selbst an einem Schalter ohne Einheit auf der 115 steht eine ZERSTÖRUNGS-Gefahr fürs Gerät erkennt…zumindest denke ich das.

Hast Du eine Anleitung dabei gehabt ?
Steht etwas drin zum Thema Spannungsumschaltung und was zu
beachten ist ?

---- ja, unser Musterkunde bemerkt dies gerade…da steht was von einem Spannungswahlschalter und der Gefahr fürs System, er ist aber auf dem Bild nicht abgebildet und so hat unser Musterkunde hier keinen Zusammenhang hergestellt, dass dies bei diesem Gerät damit gemeint sein könnte.

DANKE Dir!
l.f.

Nun ist mal gut
Hallo,

das mit dem hersteller habich aus z.ks. genommen, ist heir
aber nebensächlich, ob der händlier oder hersteller dies
behauptet.

da wir uns in diesem Brett mit Rechtsfragen befassen, ist das alles andere als nebensächlich.

dafür gibt es bedienungsanleitungen und die tatsache, dass der

Wie Du weiter unten schreibst, steht es ja in der Bedienungsanleitung. Jede weitere Diskussion ist daher überflüssig. Wer ein Gerät in Betrieb nimmt ohne die Bedienungshinweise zu lesen und zu befolgen, ist wirklich selbst schuld.

hersteller(oder händler) am gerät eine einstellungsmöglichkeit
anbringt mit der das gerät in 1 sekunde seinen wert verliert

Übertreib mal nicht. Ein PC Netzteil mag 50 Euro kosten…

und KEINEN warnhinweis anbringt, na ja…da wird ja mal die
frage nach schuld erlaubt sein, tucholsky hin oder her.

Die Frage der Schuld ergibt sich aus der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.

wenn nicht einmal eine Enheit wie VOLT angebracht ist…

Im Motorraum meines PKW ist auch nicht jede Schraube beschriftet. Trotzdem drehe ich nicht willkürlich daran herum und machen den Händler, Hersteller oder Lieben Gott dafür verantwortlich, wenn die Karre einen schlechten Motorlauf hat, Wasser oder Öl verliert, einen horrenden Spritverbrauch hat oder einfach kaputt geht.

googel mal danach ,da wirst du sehen, dass dies kein
einzelfall ist- natürlich steht es dir frei, all diese
kunden/nutzer als schwer von begriff hinzustellen.

Es steht Dir natürlich frei, auf Deiner ganz offensichtlich in Stein gemeißelten Meinung zu beharren. Ich frage mich nur, warum Du den ganzen Kram dann hier postest und andere Ansichten als falsch darstellst. Offensichtlich steht Deine Meinung unerschütterlich fest.

und wenn der kunde das gerät auspackt und den schalter auf 115
vorfindet und gleich ein foto macht, dann ist dies wohl auch
kein beweis- wahrscheinlich muss noch ein notar dazu.

Was soll denn bloß diese unsachliche Polemik? (http://de.wikipedia.org/wiki/Polemik#Kennzeichen)

von daher bin ich schon der meinung, dass das verschulden
nicht beim kunden liegt, rein objektiv gesehen.

Deine Meinung spiegelt aber nicht unbedingt die Rechtslage oder Realität wieder.

nenne mir mal ein produkt, wo ein schalter dran ist, das eine
„selbstzerstörungsfunktion“ hat und KEIN warnhinweis vorhanden
ist.

Es gibt genügend Schalter, Knöpfe etc. deren unbedachte Betätigung zur Beschädigung eines Produktes führen kann.

Wir fassen noch Mal zusammen:

Obwohl in der Bedienungsanleitung (wenn auch klein) auf die Funktion hingewiesen wurde, stellt der Käufer die Eingangsspannung auf 115 Volt, was zum Defekt des Gerätes führt. Zunächst wird behauptet, die Einstellung sei bei Auslieferung so gewesen, später kristallisiert sich raus, dass der Käufer das wider besseren Wissens so eingestellt hat.

Und jetzt soll jemand anders dafür haften?

S.J.

noch nicht isses ganz gut
hm, S.J.

in der Sache kann ich dir folgen und nach der Sache mit der Anleitung teilweise auch Recht.
Dass aber dies auch anders auslegbar ist - ist ne andere Frage und wir zwei werden eh nicht warm miteinander, nachdem tucholsky mir da nicht helfen kann…
zieht man einmal die haftungsfragen und rechte aus den USA heran, kann man auch anders arguemntieren, aber wir sind ja in der BRD, zum glück oder leider.
die ansichten anderer so zu „bewerten“, steht dir frei.

was der hintergrund für deine argumentation sein mag, neben der sache, in der du sicher wie gesagt tlw. recht hast, lasse ich hier weg…und ich könnte auch nur spekulieren…

dennoch danke für deine zeit, mühe und deine einschätzung!
l.f.

‚es ist Deutschland hier‘ (Guido Westerwelle)
Hallo,
.

zieht man einmal die haftungsfragen und rechte aus den USA
heran, kann man auch anders arguemntieren, aber wir sind ja in
der BRD, zum glück oder leider.

„es ist Deutschland hier“ (Guido Westerwelle).

„Zum Glück“. Auch wenn diese Feststellung nichts mit unserem Außenminister gemein hat.

Bevor man sich auf derart dünnes Eis begibt, sollte man die grundlegenden Unterschiede dieser Rechtssysteme kennen und bewerten können.

http://www.online-artikel.de/article/us-amerikanisch…

Hier stellt sich die Frage, ob es wirklich so Verbraucher freundlich ist, wenn man eine Rechtsprechung übt, die dazu führt, dass sich ganze Wirtschaftszweige, wie die Kleinflugzeugindustrie aus den USA zurück zieht, weil diese völlig absurde „Verbraucher freundliche“ und dadurch Existenz bedrohende Urteile befürchten muss.

Was nützt es, wenn der Verbraucher alle Rechte der Welt hat, aus diesem Grund aber keine Anbieter mehr am Markt agieren? Das US amerikanische Verbraucherrecht ist m.E. absolut kontraproduktiv.

Gruß

S.J.

hallo,

wenn du meinst.

gruss+Dank.
l.f.

Guten Morgen!

Ein bisschen Offtopic:

Ein wenig Eigenverantwortlichkeit ist auch immer ganz gut. Man lernt dann auch mal aus seinen Fehlern und (Achtung, Zynismus!) in anderen Fällen (und gerade da sind die USA ein schimmerndes Beispiel) entfernen sich auch ab und zu mal Personen auf diese Art aus dem Genpool, was der evolutionären Weiterentwicklung der kognitiven Fähigkeiten der Menschheit nur gut tun kann, da diese, meiner Meinung nach, ein klein wenig ruckläufig ist.

MfG,
TheSedated