Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dem wahrscheinlich aus Unkonzentriertheit, ohne Absicht oder Böswilligkeit, ein Fehler unterlaufen ist in Haftung nehmen.
Der Arbeitnehmer stellt z.B eine Quittung aus und kassiert anstatt 325,00 Euro nur 32,50 Euro. Muss dann der Arbeitnehmer nach Aufforderung durch den Arbeitgeber die fehlenden 292,50 Euro bezahlen.