Haftung bei GbR - Privatschulden

Hallo!

Ich hoffe mir kann jemand helfen, da ich im Internet nicht wirklich was genaues darüber finde.

Wenn zwei Leute eine GbR Gründen haftet dann der Partner auch für Privatschulden des Anderen ab der Gründung???

Wenn ja, haftet er dann auch nach seinem Austritt bis zu 5 Jahre danach???

Danke.

Lore

Wenn zwei Leute eine GbR Gründen haftet dann der Partner auch
für Privatschulden des Anderen ab der Gründung???

Nein, warum sollte er?

Levay

Um das noch mal zu ergänzen:

Eine GbR wird schneller und häufiger gegründet, als man denkt, auch ganz ohne einen wirtschaftlichen Betrieb. Wenn sich zwei Leute im Alltag vornehmen, etwas Bestimmtes zu erreichen, und wenn sie sich einigen, dass der eine das eine, der andere das andere organisiert, haben sie schon eine GbR. Völlig grotesk wäre es, wenn nun der eine für die Schulden des anderen haften müsste…

PS
Äh… das sollte allerdings nicht heißen, dass bei längerfristigen GbRs nicht Probleme entstehen können, wenn der eine Gesellschafter verschuldet ist. Dann könnten nämlich seine Gesellschaftsanteile womögich gepfändet werden…

Levay

Ohne Gewähr:
Er haftet tatsächlich nur für Schulden, die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftstätigkeit entstehen. Also muß er für die geschäftlichen Verbindlichkeiten im Extremfall allein geradestehen können.