Eine GbR wird schneller und häufiger gegründet, als man denkt, auch ganz ohne einen wirtschaftlichen Betrieb. Wenn sich zwei Leute im Alltag vornehmen, etwas Bestimmtes zu erreichen, und wenn sie sich einigen, dass der eine das eine, der andere das andere organisiert, haben sie schon eine GbR. Völlig grotesk wäre es, wenn nun der eine für die Schulden des anderen haften müsste…
PS
Äh… das sollte allerdings nicht heißen, dass bei längerfristigen GbRs nicht Probleme entstehen können, wenn der eine Gesellschafter verschuldet ist. Dann könnten nämlich seine Gesellschaftsanteile womögich gepfändet werden…
Ohne Gewähr:
Er haftet tatsächlich nur für Schulden, die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftstätigkeit entstehen. Also muß er für die geschäftlichen Verbindlichkeiten im Extremfall allein geradestehen können.