Haftung bei Gefahrenübergang

Hallo bin für euer Feedback vielfach dankbar.
Eine allgemeine Anfrage:

Folgende Situation
Mieter M zieht aus Wohnung von V aus. Mieter M übergibt dem Nachmieter (NM) die Wohnung. Bei der Übergabe werden versehentlich von M an NM die falschen Briefkastenschlüssel abgegeben.
(15.12.2006)

M ist zwischenzeitig umgezogen und erfährt die Nachricht, dass der falsche Briefkastenschlüssel übergeben wurde. Der V sagt aus, dass der Schlüssel dem NM die Schlüssel übergeben werden müssen, andernfalls werde der Schlüssel über einen Schlüsseldienst ausgetauscht, zu Lasten des M. (Keine Fristsetzung gegeben)
(20.12.2006)

M bietet an dem NM die Schlüssel persönlich zuzustellen, was NM jedoch nicht möchte.

NM möchte, dass die Schlüssel per Post (Posteinwurf) zugestellt werden.
Die M macht dies unverzüglich per Posteinwurf mit Zeugen an Arbeitsstelle des NM.

NM behauptet nun, dass der Schlüssel bei ihm nicht angekommen sei.
Wer haftet?

Hallo

Wer haftet?

Der, den der Richter bestimmt :smile: Wenn der NM in einer 1000 AN großen Firma arbeiten, könnte auch die Zeugenaussage für den Posteinwurf nicht ausreichen (es sei denn, die Sekretärin betätigt z.B. den Einwiurf und die Übergabe an NM). Bei einer 1Mann-Firma oder anderen ähnichen Konstellationen dürfte der Richter wohl eher dem Zugang glauben. Es kommt eben immer drauf an…

Gruß,
LeoLo