ich bin vor Kurzem in ein Mehrfamilienhaus gezogen. Hier herrscht ein gemeinschaftlich aufgeteilter Winterdienst, das heißt, jede Woche ist eine andere Partei an der Reihe. Jeder kann auch genau sehen, wer grade für was zuständig ist (anhand einer Tafel im Hausflur).
Ich weiß, dass die Regelungen beim Winterdienst recht streng sind, bei Schneefall soll man alle 3 Stunden ggf. räumen. Da ich an der Reihe war, habe ich meine Pflichten 3-4x täglich erledigt und auch alles gewissenhaft und gründlich gemacht. Das kann ich jedoch von den anderen Eigentümern nicht behaupten. Einige scheinen der Meinung zu sein, 1x täglich fegen (!) reicht bzw. reichen muss.
Theoretisch gesehen wäre es mir egal, das ist nicht meine Aufgabe in den nächsten Wochen. Außerdem bin Vollzeit tätig und möchte nach meinem Feierabend ungern die Aufgaben von zu bequemen Mitbewohnern erledigen müssen. ABER: wie sieht es aus, wenn sich jemand tatsächlich verletzt? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Begründung „ich war ja gar nicht an der Reihe“ gelten würde, wenn man den Misstand gesehen hat. Oder ist tatsächlich nur der jeweils zuständige Eigentümer haftbar? Und wie sieht es mit Strafzetteln vom Ordnungamt wegen eines unzureichend geräumten Weges aus?
Da wir in Kürze eine Eigentümerversammlung haben, wollte ich das im Vorfeld abklären.
die Regelungen für den Winterdienst sind in jeder Stadt ein wenig anders. Ich kenne es nur so, das alle Wege in der Woche in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, und am Wochenende von 08:00 bis 20:00 Uhr geräumt sein müssen. Das heißt es muß Morgens auf jeden Fall gekehrt werden. Während es schneit besteht keine Verpflichtung zum Räumen ! So sollten ca 2 max. 3 maliges Kehren am Tag reichen. In einer Eigentümer gemeinscht wo der Winterdienst durch die Hausgemeinschaft sichergestellt wird, ist auch die Gemeinschaft im Falle eines Falles in der Haftung. Entsprechende Versicherungen für Gebäude und die Gehwege sind in der Regel vorhanden. Die Kosten hierfür werden anteilig von den Eigentümern getragen. Genau Informationen hierzu muß der Verwalter zur Verfügung stellen. Die detailierten Regelungen für den Winterdienst können beim örtlichen Ordnungsamt erfragt werden, bzw. sollten über die Homepage der Stadt oder des Stadtbetrieb zu finden sein. Generell ist in einer Eigentümergemeinscht die Gemeinschaft haftbar !
Gruß
Patrick
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Hallo erst mal,
die gleiche Problematik im Bezug auf den Winterdienst hatte ich auch.
Mein Rat:
Bei der nächsten Versammlung einen Winterdienstplan für die Wintersasion aufstellen,wo jeder Mieter sehen kann wann er dran ist und diesen öffentlich im Hausflur aushängen.(Einen schriftlichen Beschluss bei der Versammlung niederschreiben und abzeichnen lassen,sowie den Hauseientümer zuschicken)
Somit ist der Zeitpunkt wann wer dran war einzusehen.
Die Häufigkeit des WD am selben Tag nachzuweisen ist sowieso sehr schwer nachzuweisen.
Im falle eines Schadens benötigt der Geschädigte immer einen Zeitzeugen.
Wichtig ist Vor 7 Uhr morgens und abends bis 22 Uhr.
Die Ordnungswidrigkeit erhält immer der Vermieter da er die Mieter regelmäßig überprüfen muss.
Verwende immer ein wenig Splitt mit beim Streuen,den der liegt auch im Schadensfall noch auf dem Gehweg.
Guten Rutsch ohne Bein und Armbruch