da soll sich in den letzten 2 -3 (??) Monaten eine neue Rechtslage ergeben haben. Stimmt das ? Und wenn ja, wie ist das jetzt zu handeln? (sprich Distanzierungshinweis - wie formuliert etcpp.) Wer kann mir weiterhelfen?
Viele GRüße,
Barbara
(gegoogelt habe ich natürlich schon, aber so richtig fündig wurde ich nicht)
da soll sich in den letzten 2 -3 (??) Monaten eine neue
Rechtslage ergeben haben. Stimmt das ? Und wenn ja, wie ist
das jetzt zu handeln? (sprich Distanzierungshinweis - wie
formuliert etcpp.) Wer kann mir weiterhelfen?
Das ist richtig. Das OLG München hat in einer Entscheidung im März 2002 ausgesprochen, dass der Betreiber einer Homepage für den Inhalt einer Seite, auf die er einen Link gesetzt hat, auch dann noch verantwortlich sein kann, wenn diese Seite nach Setzung des Links verändert worden ist. Jedem Linksetzer sei, so das Gericht, das Risiko einer nachträglichen Veränderung der gelinkten Website bekannt. Daher treffe ihn eine Art „Internet-Verkehrssicherungspflicht“