Haftung bei Kauf von gebrauchten Dingen

Hallo ihr lieben Wissenden,
leider ist mir kein knapper passender Titel eingefallen. Sachlage ist:
Ich habe mir Anfang dieses Jahres von einer Tauchschule (gefunden im Internet) ein gebrauchtes Atemregler-Set gekauft (für Taucher unter euch: 1. Stufe MK II, 2 x R190 als 2. Stufe und Oktopus, incl. einer 2er-Konsole mit Finimeter und Tiefenmesser). Nach meinem Tauchurlaub diesen Monats im Ägypten hatte ich die Möglichkeit, die Geräte an eine Meßbank zu hängen. Dort hörte ich ein lautes Zischen und es wurde mir gesagt, die 1. Stufe ist defekt und irreperabel. Der Techniker könnte zwar eine Wartung vornehmen, die hält dann wieder einige Tauchgänge aber dann ist das Problem wieder da.
Nun meine Frage: Muss die Tauchschule mir Ersatz leisten? Die Möglichkeit dazu haben sie.
Vielen Dank für die Antworten!
Gruss
Quirli

Lässt sich beweisen, dass das Atemgerät schon beim Kauf nicht in Ordnung war?

Gruß Ivo

Hallo Quirli,
wenn ein Gewerbetreibender an Privat verkauft gilt ab Januar 2002 eine Gewährleistung von zwei Jahren, die vertraglich auf ein Jahr begrenzt werden kann. Dies gilt auch bei gebrauchten Gegenständen. Also hin und reklamieren.
Gruss Sebastian

Naja, sie haben angeblich eine Revision gemacht, dabei hätten sie es sehen müssen …

Lässt sich beweisen, dass das Atemgerät schon beim Kauf nicht
in Ordnung war?

Gruß Ivo

Hallo Quirli!
Entscheidend bei der Frage, ob die Ersatz leisten müssen ist nicht, ob Du nachweisen kannst, daß das Gerät beim Kauf schon defekt war (umgekehrt: im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müssen die nachweisen, daß es in Ordnung war!).
Die Regeln zur Gewährleistungspflicht sind so, daß im Normalfall eine Art Funktionsgarantie (beim Auto heißt es Mobilitätsgarantie) gegeben wird, das heißt, wenn insbesondere recht kurz nach Kauf etwas kaputt geht, muß repariert werden auf Kosten des Verkäufers, da das nicht dem normalen Verschleiß zuzurechnen ist (die garantieren quasi, daß die einzelnen Teile auch ein mehrmaliges benutzen überleben). Also, wenn etwas kaputt geht, was nicht durch Eigenverschulden war und auch nicht nachweisbar durch mangelnde Wartung etc., etc. müssen die reparieren (haben 2 Wochen Zeit) oder ersetzen.
Frag da bei denen einfach mal nach, wahrscheinlich werden die eh keinen Ärger machen (hatte dasselbe Problem mit einem im Januar gekauften Auto, da wurden mittlerweile zwei größere Reparaturen problemlos gemacht)
Ansonsten such mal über www.google.de unter den Stichworten Gewährleisrungspflicht etc., hab ich auch gemacht, da findest Du den genauen Wortlaut zu dem Gesetz, welches seit 2002 gilt.
Viel Glück, Gruß,
november

Hallo!
Die Beweislast ist hier umgekehrt. Der Verkäufer muss beweisen, dass das Gerät nicht mangelhaft war.

Gruß
Tom

Lässt sich beweisen, dass das Atemgerät schon beim Kauf nicht
in Ordnung war?

Gruß Ivo

Stimmt nicht ganz
Hallo!

Die Regeln zur Gewährleistungspflicht sind so, daß im
Normalfall eine Art Funktionsgarantie (beim Auto heißt es
Mobilitätsgarantie) gegeben wird, das heißt, wenn insbesondere
recht kurz nach Kauf etwas kaputt geht, muß repariert werden
auf Kosten des Verkäufers, da das nicht dem normalen
Verschleiß zuzurechnen ist (die garantieren quasi, daß die
einzelnen Teile auch ein mehrmaliges benutzen überleben).

Das ist falsch. Die Gewährleistung ist eine Leistungsstörung und betrifft im Prinzip die Mängelfreiheit der Ware bei Vertragserfüllung, daher ist der maßgebliche Zeitpunkt die Übergabe! Was du meinst ist eine Garantie, die setzt aber eine eigene Garantievereinbarung (Garantievertrag) voraus.

Gruß
Tom

Vielen Dank euch allen für die Antworten!
Ich rief mit meinem angelesenen Wissen bewaffnet an, brauchte aber gar nicht viel zu erklären. Sie tauschen es einfach um! *froi
Das es sowas noch gibt in der heutigen Zeit!
Gruss
Quirli

stimmt :smile: Aber kommt fast aufs selbe raus…
Gruß, nov