Haftung bei Kletterunfall

Hallo allerseits,

ein unangenehme Geschichte: Zwei Freunde (A und B) gehen Klettern in einer Kletterhalle. A klettert, B sichert. A stürzt und B begeht beim Sichern einen Fehler, so dass A sich verletzt.

Nun kommt es (mindestens) zu Sani- und Krankenhauskosten; Die Frage ist nun wie hier der Ablauf ist bzw. wer haftet für was?

Der Verunglückte A ist über Eltern privatversicherter Student. Beide Personen sind im DAV. B hat zudem eine Haftpflichtversicherung.

Nach meiner Auffassung muss alle anfallenden Kosten zuerst die Versicherung von A tragen. Anschließend hat diese Versicherung das Recht an B heranzutreten und versuchen die angefallenen Kosten an dessen Haftpflicht weiterzugeben. Ist das korrekt so? Oder bleibt die Versicherung von A auf den Kosten sitzen da es ein Sportunfall ist…?

Oder zahlt evtl. durch die Mitgliedschaft im DAV gewährleistete Versicherung hier Kosten? Oder sogar die Kletterhalle…?

Danke & Viele Grüße,
Manni

Hallo !

Stillschweigender Haftungsausschluss zwischen A und B .

Alles andere wäre lebensfremd und allenfalls bei vorsätzlichem Handeln von B sogar strafbar und natürlich nur dann haftbar.

MfG
duck313

Hallo Duck und danke für die schnelle Antwort,

bedeutet dass, das die Krankenkasse von A die Kosten trägt und damit ist die Sache erledigt?

Grüße

ja
.

Nach meiner Auffassung muss alle anfallenden Kosten zuerst die Versicherung von A tragen.

Welche meinst Du ? Die Krankenversicherung ? Dann stimme ich Dir zu.

Anschließend hat diese Versicherung das Recht an B heranzutreten und versuchen die angefallenen Kosten an dessen Haftpflicht weiterzugeben.

Es wurde Dir schon erläutert, dass B für diesen Unfall nicht haftet, also seine Haftpflichtversicherung außen vor bleibt.

Ist das korrekt so? Oder bleibt die Versicherung von A auf den Kosten sitzen

Dafür ist die Versicherung ja da, Kosten zu tragen.

da es ein Sportunfall ist…?

Nein, nicht deshalb, sondern weil sie eine Krankenversicherung ist und deswegen Heilbehandlung zu bezahlen hat.

Oder zahlt evtl. durch die Mitgliedschaft im DAV gewährleistete Versicherung hier Kosten?

Wenn Du uns verrätst, um was für eine Versicherung es sich handelt und was sie abdeckt, könnte man die Frage sogar beantworten.

Oder sogar die Kletterhalle…?

u.U auch das. Aber vermutlich wird die Halle das durch ihre AGBs ausgeschlossen haben.

Hallo,

Stillschweigender Haftungsausschluss zwischen A und B

Tante Google sagt hierzu etwas abweichendes:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelligkeit-haftu…
Ein stillschweigender Haftungsausschluss scheidet folglich regelmäßig aus, wenn der entstandene Schaden durch eine Haftpflichtversicherung ersetzt wird (BGH, Az.: VI ZR 49/91).

Also vielleicht doch die Haftpflicht mal ins Auge fassen (z.B. für Nebenkosten die die Krankenkasse nicht erstattet wie z.B. Schmerzensgeld, Ausfallkosten, …)

Viele Grüße
Lumpi

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelligkeit-haftu…
Ein stillschweigender Haftungsausschluss scheidet folglich
regelmäßig aus, wenn der entstandene Schaden durch eine
Haftpflichtversicherung ersetzt wird (BGH, Az.: VI ZR 49/91).

Gefälligkeitshandlungen sind aber i.d.R. ein bedingungsgemäßer Ausschluß.

Selbst in den Fällen, wo sie durch eine Klausel doch versichert sind, sind Summenbegrenzung üblich. D.h. eine medizinische Behandlung ließe sich aus einer Leistung der Privathaftpflichtversicherung kaum bezahlen.