ein unangenehme Geschichte: Zwei Freunde (A und B) gehen Klettern in einer Kletterhalle. A klettert, B sichert. A stürzt und B begeht beim Sichern einen Fehler, so dass A sich verletzt.
Nun kommt es (mindestens) zu Sani- und Krankenhauskosten; Die Frage ist nun wie hier der Ablauf ist bzw. wer haftet für was?
Der Verunglückte A ist über Eltern privatversicherter Student. Beide Personen sind im DAV. B hat zudem eine Haftpflichtversicherung.
Nach meiner Auffassung muss alle anfallenden Kosten zuerst die Versicherung von A tragen. Anschließend hat diese Versicherung das Recht an B heranzutreten und versuchen die angefallenen Kosten an dessen Haftpflicht weiterzugeben. Ist das korrekt so? Oder bleibt die Versicherung von A auf den Kosten sitzen da es ein Sportunfall ist…?
Oder zahlt evtl. durch die Mitgliedschaft im DAV gewährleistete Versicherung hier Kosten? Oder sogar die Kletterhalle…?
Stillschweigender Haftungsausschluss zwischen A und B
Tante Google sagt hierzu etwas abweichendes:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelligkeit-haftu… Ein stillschweigender Haftungsausschluss scheidet folglich regelmäßig aus, wenn der entstandene Schaden durch eine Haftpflichtversicherung ersetzt wird (BGH, Az.: VI ZR 49/91).
Also vielleicht doch die Haftpflicht mal ins Auge fassen (z.B. für Nebenkosten die die Krankenkasse nicht erstattet wie z.B. Schmerzensgeld, Ausfallkosten, …)
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gefaelligkeit-haftu… Ein stillschweigender Haftungsausschluss scheidet folglich
regelmäßig aus, wenn der entstandene Schaden durch eine
Haftpflichtversicherung ersetzt wird (BGH, Az.: VI ZR 49/91).
Gefälligkeitshandlungen sind aber i.d.R. ein bedingungsgemäßer Ausschluß.
Selbst in den Fällen, wo sie durch eine Klausel doch versichert sind, sind Summenbegrenzung üblich. D.h. eine medizinische Behandlung ließe sich aus einer Leistung der Privathaftpflichtversicherung kaum bezahlen.