Haftung bei Postversand

Hallo,

ich verschicke eien Ware auf dem postweg. Der Kunde hat vorher den preis auf mein Konto überwiesen. Wer ist haftbar wenn die Ware nicht ankommt?
Die Ware wird z. b. als Brief oder als Päckchen verschickt, das nicht über die Post versichert ist. Muss ich als Absender haften oder liegt das Risiko beim Empfänger?

Grüße Michael

Hallo,

meines Wissens nach ist es so, dass der Gefahrenuebergang auf den Empfaenger bei Privat zu Privat erfolgt sobald du die Ware abschickst. Im Zweifel muesstest du beweisen, dass du den Brief/Paeckchen wirklich abgeschickt hast (durch Zeugen o.ae.). Bei Gewerblich zu Privat geht die Gefahr erst mit dem Eintreffen beim Kunden auf den Kaeufer ueber - falls die Ware nicht ankommt muesstest du also eine neue schicken.

Viele Gruesze
Patrick

Hallo, hört sich ein bisschen nach eBay an :wink:
Also ich schreibe dem Käufer bevor ich das Päckchen veschicke extra nochmal, dass es unversichert ist und ich für ein Verschwinden nicht hafte. Wenn der Käufer wert auf Versicherung legt, muss er eben in den sauren Apfel beißen und das Porto für ein versichertes Paket überweisen. Schöne Grüße ! Cyba

Hallo,

genau so mache ich es auch. Probleme kann man nur bekommen, wenn der Kaeufer ausdruecklich den versicherten Versand wuenscht, man das ganze aber nur als unversichertes Paeckchen verschickt. Dann koennte man AFAIK auch als Privatperson haftbar gemacht werden.

Viele Gruesze
Patrick