Haftung bei privatem PKW-Verkauf - Federbruch

Ich habe meinen privaten PKW verkauft. Unmittelbar vor Übergabe habe ich eine Hauptuntersuchung beim TÜV machen lassen - die war mängelfrei.

Jetzt meldet sich der Käufer - eine Feder vorne ist gebrochen. (Er war bei ATU und wollte neue Sommerreifen montieren lassen - da wurde die gebrochene Feder endeckt… Zwischen Übergabe und bemerken der gebrochenen Feder liegen nur 2 Tage!!!)

Die Reparatur kostet € 450,00.

Muss ich für den Schaden aufkommen? Das Auto wurde ja schadenfrei übergeben - vorher habe ich auf Wunsch des Käufers extra noch TÜV gemacht! Es könnte ja sein, dass er die Feder kaputt gemacht hat (Fahrstil…)!

Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen! Vielen Dank!

Hallo (Auto)-Tina,
ich bin kein Rechtsanwalt und darf keine Rechtsberatung machen. Ich glaube nur zu wissen, dass man als Privatperson keine Gewährleistung leisten muss, wenn man diese im Kaufvertrag ausschließt. Ist kein Kaufvertrag vorhanden, mit Ausschlußklausel, wird es kompliziert, da der TÜV nur einen Augenblickszustand beschreibt. Es könnte ja auch sein, dass Sie mit dem Auto, vom TÜV kommend, in ein Schlagloch gefahren sind? Entscheidend ist also der Text des KLaufvertrages.
Mit freundlichen Grüßen. Detlef

Liebe AutoTina (solltest Du ein Weibchen sein)

Ein Gut (und das gilt doch gewiss für ein PKW) wird in einem bestimmten u. gegebenem Zustand verkauft, und der Käufer hat immer die Möglichkeit es nicht zu kaufen, sollte er zweifeln oder irgendwelche Einwände haben.

Du warst sehr korrekt indem der Wagen beim TÜV noch vor dem Verkauf untersucht wurde und mangelfrei war. Du hast doch bestimmt einen ofiziellen Bericht des TÜV erhalten, den Du Deinem Kunden vorzeigen kannst. Diese Revision hast Du dem Käufer auf seinen Wunsch machen lassen, es war nicht unbedingt eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn nun nach 2 Tagen irgendwelche Schaden aufkommen, soll es heissen dass der Wagen misshandelt wurde oder dass der TÜV den Wagen nicht gewissenhaft untersucht hat, sodass in dem Fall die Behörde dafür verantwortlich ist. Der Käufer soll sich bei dem TÜV beklagen, aber kann auch nicht viel mehr machen, da ja ein solcher Schaden am Wagen gut in 2 Tagen geschehen kann, und eine dementsprechende Ausrede des TÜV würde ich leider als Einziges erwarten.

Der Käufer will sich bestimmt die E 450 sparen und versucht Dich zu verwickeln, aber ich wiederhole: DU BIST NICHT FÜR DIE EPISODE SCHULDIG.

Hoffe Dir behilflich zu sein. Aus dem fernen Südamerika(Chile) , Gruss u. Kuss

Rolf Kümmerlin

Sofern Du keine Gewähr leisten musst, musst Du Dir von keinem Fehler etwas annehmen.

Hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen und das Auto wirklich privat verkauft? War es ein Firmenwagen? Dann nämlich ginge das mit dem Privatverkauf gar nicht.

Was steht im Vertrag? Privatverkauf? Ausschluss jeglicher Gewährleistung? Ja- dann hat er keine Ansprüche - egal was kaputt geht. Nein? Dann musst Du u. U. Gewähr leisten. Aber - wie Du schon richtig sagtest nur für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren. Grundsätzlich gehören dazu auch Materialfehler und nicht ausreichend haltbares Material. Das ist bei einem Gebrauchtwagen aber anders. Hier weiß der Käufer, dass er mit Schäden und zukünftigen Reparaturen rechnen muss.
Fraglich ist also, ob der Mangel in dieser Form bereits bei Übergabe vorhanden war. Davon ist nicht auszugehen, da ein Wagen mit so einem Mangel nie durch den TÜV gekommen wäre. Der Wagen hatte diesen Mangel also bei Übergabe wahrscheinlich nicht.

Lass ihn klagen, wenn er will. Du hast gute Chancen, zu gewinnen - meine ich - aber alles ohne Gewähr natürlich.

Hallo,
das ist eine Rechtsfrage, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
wenn es ein Privatverkauf war und eine Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde brauchen Sie nicht haften.
Einen Federbruch sollte der TÜV festgestellt haben, wenn er zu diesem Zeitpunkt vorlag.
Durch den Fahrstil des Käufers kann natürlich auch ein Federbruch aufgetreten sein.
Entscheidend ist wie gesagt, die Formulierung der Gewährleistung im Kaufvertrag.

MfG

Meiner Ansicht nach ist das eher eine Rechts- als eine
PKW-Frage. Ich will da nichts Falsches sagen und be-
schränke mich daher nur auf Folgendes: Wenn Du das TÜV-
Gutachten noch bei Dir hast, dann solltest Du meiner
bescheidenen Meinung nach im Recht sein, denn es beschei-
nigt Dir das technische OK und die Mägelfreiheit deines
PKWs unmittelbar vor dem Kauf durch den Privatmann.

Hallo,
was steht denn im Kaufvertrag. Ich habe vor kurzem meinen alten (18 Jahre)Golf verkauft. Im Kaufvertrag habe ich vermerkt: Verkauft nach EU-Recht. Privat-Verkauf, keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme, keine Erstattung von Kosten.
Wenn so was ähnliches im Kaufvertrag steht, braucht du dir keine Gedanken zu machen. Ich würde auch davon ausgehen, dass die Feder nach dem TÜV gebrochen ist. Denn auf dem Bremsenprüfstand beim TÜV werden die Federn und Bremsen hart rangenommen. Und wenn dort die Federn schon defekt waren, wäre das aufgefallen.
mfg

Hallo AutoTina,

da wird sich die Rechtschutzversicherung sicher freuen! Ob der TÜV eine Schädigung der Feder hätte erkennen müssen, oder ob Du als Verkäuferin auch nach dem Verkauf in Regress genommen werden kannst oder ob der Bruch der Feder u.U. auch auf die Fahrweise des neuen Besitzers zurückzuführen ist, oder, oder, oder. Es gibt hier ganz viele Aspekte, die m.E. berücksichtigt werden müssen/ sollten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, zu reagieren. Mir fallen diese vier ein:

  1. Du zahlst die 450,-€ und dann ist die Sache erledigt (hängt sicher auch vom Kaufpreis ab.)
  2. Du versuchst einen Vergleich zu schließen (Ihr einigt Euch auf eine Aufteilung der Summe)
  3. Du wartest einfach ab, ob der Käufer den Klageweg beschreitet und gehst dann evtl. zum Anwalt.
  4. Du gehst selbst zu einem Anwalt und lässt dich über das weitere Vorgehen und die Möglichkeiten beraten.

Eine Empfehlung, welcher Weg der Beste ist, kann ich nicht geben; dafür fehlen mir die unerläßlichen Kenntnisse der Rechtslage.

Ich hoffe dennoch, meine Gedanken helfen weiter.
Gru
Hagber

Hallo,

da bin ich überfragt

Hallo,
ich würde für den Schaden nicht aufkommen, weil eine Feder jederzeit brechen kann,
ausserdem war laut Tüv alles OK…und die achten auf solche sachen besonders.
In 2 Tagen kann immer etwas passieren,daher pech für den Käufer.
Ich hoffe das ich helfen konnte.
GLG.
Uwe