Haftung bei Rolladengurteinbau

Hallo,
meine Eltern haben ein teures neues Bad bekommen. Alles war fertig - Wände mit Wedi-platten isoliert und verputzt mit Spezialputz für’s Bad.
Dann hat der Elektriker das Gurtband für die elektrischen Rolladen zu kurz abgeschnitten und jetzt funktioniert er weder hoch noch runter.
Kann mir jem. sagen, wer in diesem Fall für den Schaden haftet? Eine Rolladenfachfirma sagte mir, es gäbe „Reparatursets“, die halten aber nicht wirklich.
Die Konsequenz wäre, alles um an den Rolladenkasten zu kommen, wieder aufzureißen.
Da weigert sich aber die Elektrikfirma, weil sie sagt, es gäbe je Reparatursets.
Wie sieht hier die Haftung aus? Müssen meine Eltern das Reparaturset nehmen?

Auf viele hilfreiche Antworten wartend und vielen Dank im voraus
A.-J.

Hallo!

Wer haftet ?

Bestehen da Zweifel ? Wer hat montiert,wer hat falsch abgeschnitten ?

Offenbar ja der Elektriker,also haftet er für alle Kosten,die entstehen um den Schaden zu beheben.
Gibts mehrere Reparaturmöglichkeiten,dann müssen die aber gleichwertig und dauerhaft sein.
Wenn Gurt in kurzer Zeit erneut reisst,dann muss auch nochmals nachgebessert werden oder es muss dann komplett getauscht werden.

Rückbaukosten gehören zum Schaden und müssen übernommen werden.

Anmerkung:
Wieso ist keine Revisionsöffnung am Rolladen vorgesehen ? Man muss da immer mal dran,es gibt viele Störungen. Entweder man kann von außen ran oder von innen. Ohne gehts m.E. nicht und bei Neubau/Modernisierung lässt man diese Zugangsklappe nicht weg !

MfG
duck313

Moin!
Eigentlich doch eher eine Frage für das Rechtsbrett…
Aber: Kaufe ich etwas Neues, muß ich in der Regel nicht den vollen Neupreis bezahlen, wenn Beschädigungen bereits vorhanden waren und mehr oder weniger fachgerecht behoben wurden.
Gruß Walter