Die Freundin einer älteren Dame hatte aufgrund des begründeten Verdachts, dass sie sich hilflos in der eigenen Wohnung befände, die Polizei verständigt. Mit Hilfe von Feuerwehr wurde durch die dadurch veranlasste Menschenrettung erheblicher Schaden an der Wohnungstür samt Schloß verursacht. Zum Glück erfolgte die Rettung für die betroffene Frau noch rechtzeitig. Es wurde jetzt einen Schreiner zur Schadensbehebung beauftragt (ca. 3000 Euro) -parallel dazu Versicherungsgesellschaft (Haftpflicht und Hausrat), Hausverwaltung (Gebäudeversicherung), Feuerwehr, Krankenkasse jeweils angefragt, wer dafür haftet. Es war überall die selbe Antwort zu bekommen: Wir sind nicht zuständig, aber wie es sich genau verhält, weiß auch keiner. Deshalb hier im Forum: wie verhält es sich mit der Haftung?
Besten Dank schon mal.