Haftung bei Sachschäden infolge Menschenrettung

Die Freundin einer älteren Dame hatte aufgrund des begründeten Verdachts, dass sie sich hilflos in der eigenen Wohnung befände, die Polizei verständigt. Mit Hilfe von Feuerwehr wurde durch die dadurch veranlasste Menschenrettung erheblicher Schaden an der Wohnungstür samt Schloß verursacht. Zum Glück erfolgte die Rettung für die betroffene Frau noch rechtzeitig. Es wurde jetzt einen Schreiner zur Schadensbehebung beauftragt (ca. 3000 Euro) -parallel dazu Versicherungsgesellschaft (Haftpflicht und Hausrat), Hausverwaltung (Gebäudeversicherung), Feuerwehr, Krankenkasse jeweils angefragt, wer dafür haftet. Es war überall die selbe Antwort zu bekommen: Wir sind nicht zuständig, aber wie es sich genau verhält, weiß auch keiner. Deshalb hier im Forum: wie verhält es sich mit der Haftung?

Besten Dank schon mal.

sich genau verhält, weiß auch keiner. Deshalb hier im Forum:
wie verhält es sich mit der Haftung?

Diese Frage hatten wir vor einiger Zeit schon einmal hier im Forum. Die Antwort: Die Gerettete, bzw. ihre Versicherung, kommt für die Schäden auf.

Hallo Nordlicht,

Zitat aus der Ursprungsfrage:

dazu Versicherungsgesellschaft (Haftpflicht, Hausrat und Gebäudeversicherung) jeweils angefragt, wer dafür haftet. Es war überall die selbe Antwort zu bekommen: Wir sind nicht zuständig.

Deine Antwort darauf

Die Gerettete, bzw. ihre Versicherung, kommt für die Schäden auf.

Ich kann mir gut vorstellen dass es einen Unterschied macht ob es sich hierbei um eine Mietwohnung (Fremdschaden) oder um Wohneigentum handelt. Selbst bei Wohneigentum könnte es meiner (Laien) Meinung nach noch Unterschiede zwischen einem Haus und einer Eigentumswohnung geben. Leider wurde in der Ursprungsfrage dazu nichts erwähnt.

Daher wäre es Interessant zu erfahren unter welchen Gegebenheiten welche Versicherung für den Schaden aufkommen müsste. Vorausgesetzt natürlich dass eine entsprechende Versicherung existieren würde.

1 Bei einer Mietwohnung / gemieteten Haus

2 Bei einer Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus (bin mir nicht sicher, aber ich glaube mal gehört zu haben, dass in diesem Fall die Wohnungseingangstür zum Gemeinschaftseigentum gehört)

3 Bei einem Hauseigentum

Gruß
N.N

Hallo N.N,

es spielt wohl tatsächlich eine Rolle, ob Mieter oder Eigentümer. Außerdem kommt es darauf an, welches Reglement innerhalb der Eigentümerschaft gilt. In diesem konkreten Fall ist die Instandhaltung und Reparatur der Wohnungsabschlusstür und Fenster die Aufgabe des Eigentümers.
Hausratvs der Geretteten übernimmt die Schadensregulierung nur in Fällen von akuter Brandgefahr, Wasserschaden, etc (also wenn die ältere Dame gerade am Kochen ist und dabei verunfallt und im Anschluss daran aufgrund Rauchentwicklung der Nachbar die Feuerwehr verständigt), aber eine akute Notlage per se als Auslöser scheint darüber nicht abgedeckt zu sein.
Eine mögliche Variante wäre auch die Haftpflichtvs der Freundin, die den Einsatz letztlich veranlasst hat. Allerdings dies „vorsätzlich“ - also wäre das m.E. auch kein Fall für die Versicherung.

Hallo,

Daher wäre es Interessant zu erfahren unter welchen Gegebenheiten welche Versicherung für den Schaden aufkommen

Haftung ist eine Sach, Deckung eine andere. Wenn die Gerettet haftet, wovon ich jetzt mal ausgehe, stellt sich die Frage, ob sie einschlägig versichert ist. Es wäre jetzt sehr aufwändig, alle Eventualitäten durchzuspielen. Sollte Dich diese Frage interessieren, solltest Du Deine Versicherungen überprüfen und ggf. modifizieren.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

durch welchen Umstand wurde die Mieterin hilflos ?
Könnte es sich auch um einen Unfall handeln ?

Dann wäre dies über die Unfallversicherung (Bergungskosten)
abgesichert.

Gruß Merger