Haftung bei Schaden

Ein freundliches Hallo an alle,

hier das Problem.

Kind x hat Kind y auf dem Schulhof geschubst, Kind y ist dann über einen Stein gestolpert und gegen eine Wand gefallen. Dabei ging die Brille von Kind y kaput.
Die Haftpflichtversicherung von Familie x zahlt den Schaden nicht.

Nun möchten die Eltern von Kind y den Schaden von den Eltern von Kind x beglichen haben.
Die Brille hat aber nun eine vollkommen andere Dioptrinzahl wie vorher. Das Kind y hätte eine Woche später sowieso einen Augenarzt Termin, zur Jährlichen Kontrolle gehabt. Heisst die Eltern von Kind x zahlen dann eine Brille die sowieso hätte erstellt werden müssen.

Müssen die Eltern von Kind x die vollkommen neuen Gläser der Brille von Kind Y zahlen??? Es handelt sich bei den Kinder nicht um deliktunfähige Kinder

Die Haftpflichtversicherung von Familie x zahlt den Schaden
nicht.

Mit welcher Begründung ?

Nun möchten die Eltern von Kind y den Schaden von den Eltern
von Kind x beglichen haben.

Mit welcher Begründung ? X und Y haben gerangelt, also kann Y an X wohl kaum einen Anspruch stellen.

Hallo Steffi,
beim Herumtoben kann sowas schon mal passieren. Es ist so ähnlich wie beim Fußballspielen. Wenn ein Spieler gefoult wird, kann er vom Gegner auch kein Schmerzensgeld verlangen.
Grüße
Silas

Also, klar ist eigentlich nur, dass ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach gegeben ist. Ich halte es hingegen für zweifelhaft, ob hier wirklich die ganzen Kosten zu ersetzen sind. Fraglich ist also nur die Schadenshöhe.

Das Problem stellt sich so dar: Wenn sowieso eine neue Brille fällig war, dann steht der Geschädigte, wenn der Schädiger alles bezahlen muss, ja besser dar, als wenn es gar nicht zu dem Vorfall gekommen wäre. Der Sinn des Schadensersatzrechts ist es aber nur zu bewirken, dass der Geschädigte nicht schlechter dasteht.

Levay

Hier steht nirgendwo, dass gespielt wurde. Hier steht einfach nur, dass der eine den anderen geschubst hat. Das ist eine unerlaubte Handlung und führt damit zum Schadensersatzanspruch. Für mich ist allein die Höhe fraglich.

Levay

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht, weil man meint das der Schaden Von Kind X grob fahrlässig hergestellt wurde.

Passiert ist es beim Fussballspielen, Kind X und Kind Y hatten wohl vorher eine verbale Auseinandersetztung und dann wurde geschubst.

Aber muss Familie X wirklich eine Brille mit vollkommen anderen Werten bezahlen. Grundsätzlich ist Familie X ja bereit zu zahlen.

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Was genau ist denn alles kaputt?
Servus.

Dabei ging die Brille von Kind y kaput.

Was genau ist denn an der Brille kaputt gegangen? So eine Sehhilfe besteht schon aus einigen Komponenten: Gestell und zwei Gläsern. Wenn nur das Gestell gebrochen ist, so bleiben die Gläser doch noch voll verwendungsfähig. Und wenn nur eins der Gläser kaputt gegangen ist, braucht man auch nur eines davon zu ersetzen.
Wie Levay schon gesagt hat, kann gut sein, dass man die neue Brille mit der Super-Entspiegelung (die X sich jetzt zugelegt hat) voll bezahlen muss. Es gibt jede Menge Schnickschnack, die man bei Brillengläsern kaufen kann: Entspiegelung oder Dicke der Gläser. Neues (teures) Brillengestell…

Da „wohl“ nicht alles an der Brille kaputt gegangen ist, muss auch nicht alles ersetzt werden.

Viele Grüße
Disap

Passiert ist es beim Fussballspielen, Kind X und Kind Y hatten
wohl vorher eine verbale Auseinandersetztung und dann wurde
geschubst.

Anders als Levay halte ich das nicht für eine Haftungsfrage des X. Y war an der Rangelei offensichtlich aktiv beteiligt, also trägt er eine Mitschuld. Ich würde hier die Zahlung völlig verweigern.

Hallo,
die Gläser sind irgendwie beschädigt worden, denke es waren Kratzer drin bzw es ist was abgesprungen.
Nun hat Kind Y neue Gläser in die alte Fassung eingebaut bekommen.
Die Rechnung für 2 neue Gläser beläuft sich auch 106,–Euro.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

dem Vorfall gekommen wäre. Der Sinn des Schadensersatzrechts
ist es aber nur zu bewirken, dass der Geschädigte nicht
schlechter dasteht.

Nach den Grundsätzen des Abzugs neu für alt müsste man hier einen Vorteilsausgleich vornehmen. Dass der Geschädigte für die alte eine neue Brille bekommt, muss jedenfalls bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs beachtet werden.
Ich frage mich aber ernsthaft, ob die Kosten für eine neue Brille mit einer anderen Stärke tatsächlich ersatzfähig sind. Ersatzfähig sind ja im Grunde nur die Reparaturkosten, oder die Kosten für die Beschaffung eienr gleichwertigen Ersatzsache. Eine Brille mit anderer Stärke ist meiner Meinung nach schon gar keine Ersatzsache…also den vollen Betrag würde ich persönlich nicht erstatten wollen.
Vielleicht kann man ja das Argument, mit dem die Versicherung die Zahlung verweigert hat, einfach klauen und für sich fruchtbar machen, wenn der Grund nicht grade im Versicherungsverhältnis selbst begründet liegt.

Gruß,

Florian.

Hallo Steffie

Die Rechnung für 2 neue Gläser beläuft sich auch 106,–Euro.

Bei dem Preis handelt es sich keinesfalls um Deluxe-Gläser mit
irgendwelchen teuren Schikanen.

Gruss
Heinz

Hallo!

die Gläser sind irgendwie beschädigt worden, denke es waren
Kratzer drin bzw es ist was abgesprungen.
Nun hat Kind Y neue Gläser in die alte Fassung eingebaut
bekommen.

Mhhh…also was ich eben noch zum Abzug neu für Alt gesagt habe gilt zumindest nach der Ansicht eines Amtsgerichts, dessen Existenz mir bis eben noch nicht bekannt gewesen ist, nicht für den Ersatz von Brillengläsern.
Ich würde dennoch nur den Betrag ersetzen, der für Gläser in der urprünglichen Ausführung und in der usprünglichen Stärke angefallen wären. Das wird sich ja ermitteln lassen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Anders als Levay halte ich das nicht für eine Haftungsfrage
des X. Y war an der Rangelei offensichtlich aktiv beteiligt,
also trägt er eine Mitschuld. Ich würde hier die Zahlung
völlig verweigern.

…§ 254 BGB - guter Ansatz, zumindest mal überdenkenswert, wenn etwa das Kind, dessen Brille kaputt gegangen ist, das andere provoziert hat, oder wenn es sich einfach um eine einverständliche Rangelei gehandelt hat oder ähnliches. Dann könnte man über ein Mitverschulden nachdenken…

Gruß,

Florian.

Anders als Levay halte ich das nicht für eine Haftungsfrage
des X. Y war an der Rangelei offensichtlich aktiv beteiligt,
also trägt er eine Mitschuld. Ich würde hier die Zahlung
völlig verweigern.

Ich widerspreche dir gar nicht. Als ich das geschrieben habe, war von einer Rangelei überhaupt keine Rede. Das ändert natürlich einiges.

Levay

H- wie Hola.

Die Rechnung für 2 neue Gläser beläuft sich auch 106,–Euro.
Bei dem Preis handelt es sich keinesfalls um Deluxe-Gläser mit
irgendwelchen teuren Schikanen.

An Hand des Preises kannst du nicht beurteilen, mit welchen „teuren Schikanen“ (im Vergleich zur vorherigen Brille) die neuen Gläser nun ausgestattet sind. Es könnte auch sein, dass die alten Gläser aus Glas waren und die neuen aus Kunststoff.

Ich finde persönlich, um diese Rechnung zu beurteilen, dass wenn es tatsächlich noch Kinder sind (und die Dioptrinzahl dementsprechend „niedrig“), der Preis schon etwas hoch ist. Aber ok, es gibt ja auch Leute, die mehr Geld für die Sehhilfe ausgeben.

Apropos, ich würde mir den Schaden erst einmal zeigen lassen. Wenn nur ein Glas diesen ‚Riss‘ aufweist, könnte man mal darüber nachdenken, auch nur genau das zu erneuern. Der Brillenpass dürfte auch Aufschluss darüber geben, welche Entspiegelung das Glas vorher hatte usw.

Wie sagt man in Spanien? Adios.

MfG
Disap

Hallo,

ich bin kein Jurist und kann nur meine Meinung wiedergeben.

Wenn ich einen Schaden verursache, bezahlt den meine Haftpflichtversicherung, wenn ich nicht mutwillig usw. gehandelt habe.

Aber, da diese Schadensregulierung ja auch in die Prämienberechnung einfließt, wendet die Versicherung auch ungerechtfertigte Ansprüche ab, sozusagen hier als Rechtsschutzversicherung.

So, wie der Fall geschildert wurde, ist die Haftung abgelehnt, es liegt also juristisch(!) keine Schuld vor und damit auch kein Grund einen Schaden zu ersetzen.

Menschlich, moralisch kann man das ganz anders sehen und empfinden.

Vieleicht wäre hier der hinweis auf die juristische Version sinnvoll mit dem Angebot sich den Schaden zu teilen.

Gruß Volker